Elektronische Kieferorthopädische Behandlung (eKFO)

Der Behandlungsplan wird wie gewohnt bei dem Patienten über die Planung über Neu erfasst. In den Plänen müssen sogenannte Schlüsselwerte erfasst werden. Für den jeweiligen Bereich gibt es links eine kleine Schaltfläche, die mit den Anfangsbuchstaben versehen ist, z. B. A für Anamnese. Über diese Schaltfläche werden die gewünschten Schlüsselwerte markiert.

Digital versendet werden können eAnträge (Behandlungsplan, Therapieänderung, Verlängerung, Frühbehandlung und frühe Behandlung), Mitteilung 4b, Mitteilung 4c und eine Kassenwechselmitteilung.

Von den Krankenkassen werden die Schlüsselwerte gewünscht. Sollte etwas nicht hinterlegt sein, so kann weiterhin ein Freitext hinterlegt werden, welcher mit übermittelt wird.

Der Freitext wird als Schlüsselwert 99 übergeben. Das bedeutet alles was in den Plan manuell eingetragen wird, wird als Schlüsselwert 99 an die Krankenkasse übergeben.

Wurde ein eAntrag abgelehnt, dann kann per Rechtsklick auf „eAntrag“ der eAntrag kopiert werden.

Rufen Sie Ihre Planung auf. Unten links setzen Sie die Auswahl auf „Mitteilung 4b“, wählen die KIG-Einstufung aus und klicken anschließend auf die Schaltfläche eMitteilung.

Rufen Sie Ihre Planung auf. Unten links setzen Sie die Auswahl auf „Mitteilung 4c“. Im neuen Dialogfenster öffnet sich das Formular. Füllen Sie Ihr Formular nun aus, speichern Sie dieses und klicken Sie anschließend die Schaltfläche eMitteilung an.

Fand ein Kassenwechsel beim Patienten statt, erhalten Sie beim Aufruf der KFO eine Hinweismeldung, dass ein Kassenwechsel stattgefunden hat. Um die Krankenkasse zu informieren, wird über die Planung unten links der Kassenwechsel markiert und über eMitteilung erzeugt.

Handelt es sich um einen Behandlungsplan, der nicht digital sondern nach altem Verfahren in Papierform versendet wurde, kann die Kassenwechselmitteilung nicht elektronisch versendet werden. Sie erhalten die Meldung, dass kein eAntrag erstellt wurde.

An der Abrechnung verändert sich nichts. Das EBZ ist aktuell für die elektronische Beantragung und die elektronische Genehmigung von Plänen vorgesehen.

Nein. Das EBZ ist für gesetzliche Krankenkassen vorgesehen.

Ja, es können weiterhin private Pläne erstellt werden.

Ja, im Kontrollbuch kann nach dem Antragstyp oder im Bereich Antragstypen nach „eAnträge“ gefiltert werden.