Fragen zur eAU im DS-Win

Ja, diese gilt ausschließlich dann, wenn noch nicht alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Bis dahin ist der Ausdruck auf dem gelben Formular weiterhin zulässig. Die Übergangsregelung gilt bis 30.06.2022.

Mit Verwendung des neuen eAU-Formulars sind die ICD-10-Codes zu verwenden. Zusätzlich zu den notwendigen ICD-10-Codes besteht die Möglichkeit, einen Text in der Zeile unter den ICD-10-Codes als Bemerkung zu hinterlegen. Weitere Informationen zum Umgang mit den ICD-10-Codes finden Sie hier.

Nein. Für Zahnärzte mit Ausnahme von Mund-, Kiefer- und Gesichtschriurgen besteht keine Verpflichtung, die Diagnosesicherheit anzugeben.

Die Diagnosesicherheit kann als Kürzel per Hand hinter dem ICD-10-Code eingetragen werden (Achtung: Das DS-Win prüft, ob es die Abkürzung offiziell gibt. Beispiel: Gesichert links = GL).

Alternativ kann die Diagnosesicherheit bei Auswahl des ICD-10-Codes über die Pfeiltaste eingeben werden.

Die Signatur ist einzeln oder auch gesammelt zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Bitte erkundigen Sie sich hier ggf. bei Ihrer KZV.

Der Patient muss nur noch auf die Ausfertigung für sich selbst warten. Der Arbeitgeber bekommt keinen Ausdruck mehr. Die Sammelsignatur (auch Stapelsignatur genannt) ist nur mit einem eHBA möglich.

Der Patient benötigt keine Kopie der eAU mehr, da die Praxis diese eAU elektronisch an die Krankenkasse versendet und der Arbeitgeber verpflichtet ist, die eAU bei der Krankenkasse abzurufen.

Wahlweise kann aber weiterhin ein Ausdruck für die Krankenkasse, den Patienten oder auch den Arbeitgeber erfolgen.

Nur die Ausfertigung für die Krankenkasse wird mit dem eHBA signiert und an die Kasse gesendet. Im DS-Win erfolgt immer eine Abfrage, ob die Ausfertigung für Arbeitgeber und Patient gedruckt werden soll. Diese ist in Papierform auszudrucken und händisch vom Zahnarzt zu unterschrieben. Die Signatur der Ausfertigung für die Krankenkasse kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Dies ist auch als Stapelsignatur möglich.

Die AU im Falle einer Erkrankung des eigenen Kindes wird wie bisher komplett ausgedruckt und dem Patienten bzw. dem Erziehungsberechtigten vom Zahnarzt händisch unterschrieben ausgehändigt.

Öffnen Sie die AU im Bereich AU-begründete Diagnosen. Klicken Sie in eines der 6 Kästchen mit der Kennzeichnung ICD 10-Code. Nutzen Sie die Pfeilschaltfläche. Jetzt öffnet sich die ICD-10-Codes -Auswahl. Hier ist bereits das Häkchen bei zahnärztliche ICD-10-Codes gesetzt.

Wenn dies nicht der Fall ist, setzen Sie bitte das Häkchen und markieren Sie im unteren Fenster das Kapitel 11. Mit einem Doppelklick gelangen Sie in die Gruppe Krankheiten der Mundhöhle (K00-K14 -> Doppelklick). Nun befinden Sie sich in den Kategorien. Wählen Sie die häufig zu verwendenden Diagnosen aus, fügen Sie diese mittig über die Schaltfläche zahnärztliche Favoritenliste hinzu und bestätigen die Eingabe mit OK. Diese Diagnosen sind nun über die ICD-10-Codes sofort auswählbar.

Finden Sie weitere Informationen zum Thema in unserer Anleitung oder in unserem Video. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte zum Anlegen einer Favoritenliste ab Minute 14:50.

Die Krankenkassen akzeptieren jegliche Form von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, egal ob ausgedruckt oder über KIM verschickt. Halten Sie gerne Rücksprache mit Ihrer KZV bzw. Krankenkasse.  Der Ausdruck wird nach wie vor möglich sein, da z. B. technische Schwierigkeiten einen elektronischen Versand verhindern können.

Haben Sie unser e-health-Paket erworben und ist Ihr Konnektor auf dem aktuellen Stand, sind Sie auf der sicheren Seite.

Dampsoft liegt zum aktuellen Zeitpunkt folgende Information vor (ohne Gewähr): Sollte z. B. trotz Bestellung noch kein eHBA vorliegen, ist das Signieren auch mittels SMC-B möglich. Dies wird von der Krankenkasse erkannt. Halten Sie dazu im Bedarfsfall gerne Rücksprache mit Ihrer KZV.

Der PIN-QES muss einmalig eingegeben werden.

Mit der Strg-Taste haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Mehrfachmarkierungen vorzunehmen. Alternativ sind Mehrfachmarkierungen möglich, indem Sie bei gedrückter linker Maustaste den Cursor über die gewünschte Auswahl bewegen.

Ja. Wählen Sie in der e-health-Verwaltung die entsprechende eAU an und betätigen Sie die Schaltfläche Verwerfen.

Ja. Wählen Sie die zu stornierende eAU, indem Sie auf den gewünschten Datensatz klicken.

Klicken Sie auf Stornieren . Es folgt eine Sicherheitsabfrage, ob Sie die eAU von XY jetzt stornieren möchten. Dies bestätigen Sie mit Ja.

Achtung: Der Storno muss anschließend neu signiert und an die Krankenkasse gesendet werden, da diese sonst nicht informiert wird. Auch wenn es aufwändig klingt: Diese Arbeitsschritte sind von der gematik vorgegeben und müssen eingehalten werden.

Mit der Strg-Taste haben Sie die Möglichkeit, Mehrfachmarkierungen vorzunehmen. Alternativ sind Mehrfachmarkierungen möglich, indem Sie bei gedrückter linker Maustaste den Cursor über die gewünschte Auswahl bewegen.

Ja. Diese erhalten Sie auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Um eine eAU versenden zu können, ist es erforderlich, dass KIM auf Ihrem Praxisrechner eingerichtet und funktionstüchtig ist. Weitere Informationen zur eAU finden Sie in unserer e-health-Anleitung hier.

Gehen Sie über „Einstellung/e-health/KIM“ und erzeugen Sie hier über die Schaltfläche „Testnachricht“ eine Test-E-Mail. Hierbei wird überprüft, ob über KIM E-Mails verschickt und empfangen werden können.

Der Verzeichnisdienst ist ein Adressbuch, in dem alle an der Telematik angeschlossenen und über KIM eingerichteten E-Mail-Adressen aufgelistet werden.

Es ist nicht möglich, selbstständig E-Mail-Adressen im Verzeichnisdienst aufzunehmen. Sobald ein Teilnehmer des Gesundheitswesens an die Telematik angeschlossen und eine KIM E-Mail-Adresse für sich definiert hat, wird dieser Teilnehmer automatisch in den Verzeichnisdienst aufgenommen.

Die Komfortsignatur kann genutzt werden, um bis zu 250 Dokumente innerhalb eines eingestellten Zeitraumes (max. 24h) zu signieren. Dabei wird bei der Aktivierung einmalig die Signatur-PIN eingegeben. Es kann dann die Signatur ohne weitere PIN-Eingabe erfolgen. Der eHBA muss dafür dauerhaft im Kartenlesegerät gesteckt bleiben.

Um die Komfortsignatur nutzen zu können, sind bestimmte Vorraussetzungen erforderlich. Bitte finden Sie hierzu alle wichtigen Informationen in der e-health-Anleitung im Kapitel 3. Die Anleitung finden Sie hier.

Bei der Stapelsignatur ist eine Mehrfachmarkierung mithilfe der Strg-Taste möglich. Die PIN.QES-Eingabe erfolgt in diesem Fall einmalig.

Bei der Komfortsignatur wird z. B. zum Arbeitsbeginn die Komfortsignatur per PIN.QES aktiviert. Somit können Dokumente ohne weitere PIN.QES-Eingabe signiert werden.

Sollten täglich sehr viele Dokumente signiert werden müssen, empfehlen wir die Nutzung der Komfortsignatur.

Wählen Sie den Pfad „Kommunikation/e-health/Reiter AU“ und wählen hier über das Einstellungsrädchen die Station aus, an der die Benachrichtigungen bzw. Rückmeldungen erscheinen sollen.