Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Sie haben Fragen zum Thema elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)?
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten dazu zusammengetragen.

Der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) ist ein personenbezogenes Dokument in Form einer personalisierten Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen. Er enthält ein Foto und die Unterschrift des Karteninhabers. Mit diesem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht.

Der eHBA wird benötigt um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen (Bsp. Arztbriefe + eAU) zwingend erforderlich sind.

Der eHBA ersetzt die manuelle Unterschrift des Arztes auf Dokumenten, die elektronisch übermittelt werden.

Es gibt mehrere Anbieter, wenden Sie sich bei Fragen an Ihre KZV.

Der Kooperationspartner von Dampsoft ist SHC (Social Health Care). Das Online-Bestellformular finden Sie hier.

Der eHBA ist mit mehreren Funktionen ausgestattet und hat daher zwei verschiedene PINs.

– eine PIN.QES für die digitale Signatur
– eine PIN.CH bzw. PIN.HBA für alle weiteren Funktionen

Bei Auslieferung des eHBA erhalten die Zahnärzt:innen PIN-Briefe mit Transport-PINs. Beide PINs müssen vor der ersten Benutzung geändert werden. Es empfiehlt sich, die neu vergebene PIN sicher zu notieren. Zusätzlich muss der eHBA beim entsprechenden Kartenhersteller aktiviert werden.

Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Handhabung der Karte oder Fragen in Bezug auf Ihr Terminal-Kartenlesegerät haben, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller/Anbieter.

Videoanleitung -> Link zum Video eHBA
e-health-Anleitung -> Link zur e-health Anleitung Kapitel eHBA

Der eHBA ist personengebunden. Alle Zahnärzt:innen, die berechtigt sind, AU und Rezepte zu unterschreiben, benötigen jeweils einen eigenen eHBA. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer KZV.

Der eHBA wird nur benötigt, wenn zum Beispiel eine eAU (einfache Signatur) oder mehrere eAU gleichzeitig (Stapelsignatur) signiert werden müssen. Kurz bevor Sie die Signatur ausführen möchten, muss der eHBA in das Kartenlesegerät gesteckt werden. Anschließend ist es notwendig, die Signatur-PIN (PIN.QES) in das Kartenlesegerät einzugeben. In diesem Fall muss der eHBA nicht dauerhaft gesteckt bleiben.

Sollten Sie in der Praxis die Komfortsignatur nutzen, muss in dem eingestellten Zeitraum der eHBA dauerhaft gesteckt sein. Entfernen Sie den eHBA muss die Komfortsignatur erneut eingerichtet werden.

Die Kartenlesegeräte müssen zertifiziert und e-health-fähig sein. Diese haben für alle Karten genügend Steckplätze. Im Zweifel fragen Sie bitte beim Hersteller nach.

Sie benötigen auf jeden Fall ein e-health-fähiges und durch die gematik zugelassenes Kartenlesegerät. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Gerätes. Zusätzlich ist an diesem Gerät ein weiterer Steckplatz für den eHBA und die eGK vorhanden. Bei Fragen zu Erstattungen wenden Sie sich an Ihre KZV.

Wurde der eHBA freigeschaltet/aktiviert und die Transport-PINs in eigene PINs geändert, muss der eHBA nicht noch einmal für ein anderes Kartenlesegerät oder PVS freigeschaltet werden.

Die Signatur-PIN muss beim Signieren aller elektronischen Formulare (eRezept, eAU,eHKP, etc.) und beim Übertragen von Notfalldaten auf die eGK eingeben werden. Bei diesen Dokumenten werden Sie vom DS-Win aufgefordert, den eHBA in den Kartenleser zu stecken und die Signatur-PIN einzugeben.

Sie benötigen die PIN.CH (oder PIN.HBA) für die Komfortsignatur. Hier müssen nach Aktivierung der Komfortsignatur beide persönlichen PINs eingegeben werden. Dies ist zuerst die Karten-PIN des eHBA, die direkt nach dem Stecken in den Kartenleser abgefragt wird und dann die Signatur-PIN für die digitale Unterschrift. Die Karten-PIN wird nach unserem Kenntnisstand auch für die Anmeldung im Abrechnungsportal einiger KZVen benötigt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre KZV.

Nein, der eHBA ist ein personenbezogenes Ausweisdokument. Nur der Inhaber des eHBA sollte über die PINs verfügen.

Bei dreimaliger Falscheingabe ist die jeweilige PIN gesperrt. Diese kann man im DS-Win mithilfe der jeweiligen PUK wieder entsperren.

Im DS-Win besteht die Möglichkeit, für die Karten-PIN die PIN einzugeben. Sollte man die PIN.HBA vergessen haben, besteht die Möglichkeit, mittels Entsperren und der Eingabe der PUK.CH, eine neue Karten-PIN zu vergeben. Dies ist bei der Signatur-PIN nicht möglich. Da generell mit dem eHBA signiert werden muss und die PIN nicht mehr bekannt sein sollte, muss hier ein neuer eHBA angefordert werden.

Wurden die Transport-PINs in eine eigene neue PIN geändert, so muss diese neu vergebene PIN im Falle einer weiteren PIN-Änderung eingegeben werden, erst dann kann eine neue PIN vergeben werden.

Die Komfortsignatur kann genutzt werden, um bis zu 250 Dokumente innerhalb eines eingestellten Zeitraums (max. 24h) zu signieren. Dabei wird bei der Aktivierung einmalig die Signatur-PIN eingegeben. Es kann dann die Signatur ohne weitere PIN-Eingabe erfolgen. Der eHBA muss dafür dauerhaft im Kartenlesegerät gesteckt bleiben.

Bitte entnehmen Sie die Voraussetzungen für die Nutzung der Komfortsignatur unserer e-health-Anleitung hier.

Wenden Sie sich bitte an Ihren eHBA-Kartenhersteller, ob es möglich ist, neue PUKs zu erhalten.

Nur durch das Stecken des eHBA allein wird noch keine Aktion ausgelöst. Der eHBA wird z.B. zum Signieren verwendet. Hier muss zunächst die eAU-Verwaltung und anschließend Signieren angewählt werden. Erst dann werden Sie aktiv aufgefordert, die entsprechende PIN in das Kartenlesegerät einzugeben.