Elektronischer Heil- und Kostenplan (eHKP)

Es ist nicht notwendig, das Bonusheft elektronisch zu übermitteln. Dies ist im Verfahren nicht vorgesehen.

Die Angabe der Bonusstufe im HKP wird an die Krankenkasse übertragen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige KZV.

Ja. Die bekannte Bemerkungszeile unterhalb des Zahnschemas im HKP darf weiterhin verwendet werden. Der Inhalt wird ebenfalls an die Krankenkasse übertragen. Die Angabe zur Bonusstufe erfolgt jedoch auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem HKP. Ein Eintrag in die Bemerkungszeile ist daher nicht notwendig.

Die Kennzeichnung auf dem HKP Es liegt ein Härtefall vor wird elektronisch an die Krankenkasse übertragen und reicht aus, um die Information an die Kasse zu übermitteln. Die Kasse leitet die Prüfung auf Härtefall aufgrund der Kennzeichnung ein und kontaktiert den Versicherten.

Eine Bemerkung in die Bemerkungszeile Bitte auf Härtefall prüfen ist nicht notwendig.

Nein. Die Bemerkungen sind fest vorgegeben und können nicht durch eigene Bemerkungen erweitert werden.

Ja. Die Inhalte werden ebenfalls elektronisch übertragen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob eine passende Bemerkung in der Liste Bemerkungen am linken Rand zu finden ist und wählen Sie diese vorrangig.

Eine Angabe der Bonusstufe (Beispiel Härtefall) oder Angabe der Planung (Beispiel 16 Krone vollverblendet) ist hierbei ausreichend. Das Einfügen zusätzlicher Bemerkungen und Freitexte ist nicht erforderlich.

Nein. Es wird jeder Therapieschritt einzeln erstellt. Bis zu vier Therapieschritte (HKPs) sind möglich. Bitte achten Sie darauf, diese im zeitlichen Zusammenhang an die Krankenkasse zu senden.

Ja. Durch die Kennzeichnung der einzelnen Therapieschritte (Nummerierung 1 – 4) und den zeitlich zusammenhängenden Versand an die Krankenkasse erkennt diese die Gesamtplanung.

Ja. Alle HKPs, die zu der Planung gehören, müssen aufgestellt und fortlaufend mit den Therapieschritten gekennzeichnet sein.

Falls die Frist bei einem Therapieschritt nicht eingehalten werden kann, beantragen Sie bitte eine Verlängerung.

Die KZBV hat hierfür neue Formulare entwickelt. Sie finden diese im DS-Win-Druckmenü unter Patienteninformation für Zahnersatz.

Mit unserer digitalen Lösung ATHENA erhalten Sie die Möglichkeit, jegliche Dokumente aus dem DS-Win rechtskonform unterzeichnen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Nein. Die Formulare sind von der KZBV verbindlich vorgegeben und können nicht bearbeitet werden.
Voraussichtlich werden die Formulare von der KZBV noch einmal ausgetauscht, damit die Praxis für den Versicherten auf dem Formular besser ersichtlich ist.

Die privaten Krankenkassen sind über das EBZ informiert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Patienteninformation zum Zahnersatz ausreichend.

Ja. Laut BMV-Z, Anlage 2, wird empfohlen, die Unterschrift des Versicherten vor der Beantragung einzuholen.

Die Versicherten erhalten bei ZE und KFO ein Bewilligungsschreiben. Bei Kiefergelenkserkrankungen erhält der Versicherte kein Bewilligungsschreiben, da dies vertraglich nicht vorgesehen ist.

Wenn im analogen Papierverfahren bisher keine Beantragung von bestimmten Reparaturen notwendig war (Genehmigungsverzicht), ändert sich auch durch das EBZ nichts. Sie können Reparaturen wie gewohnt abrechnen.

Ja. Es können selbstverständlich weiterhin alle bekannten Formulare gedruckt werden.

Das Zuschussdatum wird automatisch gesetzt, sobald der genehmigte HKP verarbeitet wird. Dies wird in der e-health-Verwaltung durchgeführt. Wählen Sie hierzu den gewünschten HKP aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit verarbeiten.

Trägt der eHKP den Status genehmigt, haben Sie die Möglichkeit, über Bearbeiten eine Änderungsmitteilung an die Krankenkasse zu senden. Eine Änderungsmitteilung ist beispielsweise bei Befund- und Festzuschussänderungen notwendig. Änderungsmitteilungen werden erneut signiert und elektronisch an die Krankenkasse gesendet. Die Kennzeichnung 21 für den geänderten eHKP erfolgt automatisch.

Ja. An dem gewohnten Vorgehen ändert sich für Sie nichts. Der elektronisch genehmigte HKP behält seine Gültigkeit.

An der Abrechnung ändert sich aktuell nichts. Das EBZ ist aktuell für die elektronische Beantragung und die elektronische Genehmigung von Plänen vorgesehen.

Nein. Die Übergabe des Formulars ist in der VDDS-RZ-Schnittstelle aktuell nicht vorgesehen.

Wählen Sie hierzu den gewünschten HKP aus. Mit einem Rechtsklick auf die Schaltfläche HKP wurde genehmigt kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Wählen Sie hierzu eAntrag verlängern aus. Der Verlängerungsantrag wird erneut signiert und an die Krankenkasse gesendet.

Gehen Sie bitte über den entsprechenden HKP auf >>Drucken<< und >>Rechnungsvorbereitung<< . Dort können Sie bei einer Direktabrechnung auf der rechten Seite druckbare Dokumente über die Schaltfläche >>Direkt<< drucken.