Elektronischer Heil- und Kostenplan (eHKP)
Wie wird das Bonusheft an die Krankenkasse übermittelt?
Es ist nicht notwendig, das Bonusheft elektronisch zu übermitteln. Dies ist im Verfahren nicht vorgesehen.
Die Angabe der Bonusstufe im HKP wird an die Krankenkasse übertragen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an ihre zuständige KZV.
Kann der Bonus in der Bemerkungszeile aufgenommen werden?
Ja. Die bekannte Bemerkungszeile unterhalb des Zahnschemas im HKP darf weiterhin verwendet werden. Der Inhalt wird ebenfalls an die Krankenkasse übertragen. Die Angabe zur Bonusstufe erfolgt jedoch auf dem dafür vorgesehenen Feld auf dem HKP. Ein Eintrag in die Bemerkungszeile ist daher nicht notwendig.
Wie erfolgt die Angabe eines Härtefalls?
Die Kennzeichnung auf dem HKP Es liegt ein Härtefall vor wird elektronisch an die Krankenkasse übertragen und reicht aus, um die Information an die Kasse zu übermitteln. Die Kasse leitet die Prüfung auf Härtefall aufgrund der Kennzeichnung ein und kontaktiert den Versicherten.
Eine Bemerkung in die Bemerkungszeile Bitte auf Härtefall prüfen ist nicht notwendig.
Ist es möglich, individuelle Bemerkungen zu definieren?
Nein. Die Bemerkungen sind fest vorgegeben und können nicht durch eigene Bemerkungen erweitert werden.
Ist es möglich, weiterhin Freitexte (unter dem Zahnschema) einzugeben?
Ja. Die Inhalte werden ebenfalls elektronisch übertragen. Bitte prüfen Sie zunächst, ob eine passende Bemerkung in der Liste Bemerkungen am linken Rand zu finden ist und wählen Sie diese vorrangig.
Eine Angabe der Bonusstufe (Beispiel Härtefall) oder Angabe der Planung (Beispiel 16 Krone vollverblendet) ist hierbei ausreichend. Das Einfügen zusätzlicher Bemerkungen und Freitexte ist nicht erforderlich.
Wird zuerst eine Gesamtplanung erstellt und werden dann weitere HKPs für die einzelnen Therapieschritte aufgestellt?
Nein. Es wird jeder Therapieschritt einzeln erstellt. Bis zu vier Therapieschritte (HKPs) sind möglich. Bitte achten Sie darauf, diese im zeitlichen Zusammenhang an die Krankenkasse zu senden.
Entfällt bei Therapieschritten dann die Gesamtplanung?
Ja. Durch die Kennzeichnung der einzelnen Therapieschritte (Nummerierung 1 – 4) und den zeitlich zusammenhängenden Versand an die Krankenkasse erkennt diese die Gesamtplanung.
Müssen die HKPs für weitere Therapieschritte vor der Beantragung aufgestellt sein?
Ja. Alle HKPs, die zu der Planung gehören, müssen aufgestellt und fortlaufend mit den Therapieschritten gekennzeichnet sein.
Wie ist mit Therapieschritten umzugehen, die nicht innerhalb der Frist von 6 Monaten nach Genehmigungsdatum umgesetzt werden?
Falls die Frist bei einem Therapieschritt nicht eingehalten werden kann, beantragen Sie bitte eine Verlängerung.
Welche Dokumente erhält der Versicherte zur Unterschrift bzw. für seine Unterlagen?
Die KZBV hat hierfür neue Formulare entwickelt. Sie finden diese im DS-Win-Druckmenü unter Patienteninformation für Zahnersatz.
Kann der Versicherte die Dokumente digital unterschreiben?
Mit unserer digitalen Lösung ATHENA erhalten Sie die Möglichkeit, jegliche Dokumente aus dem DS-Win rechtskonform unterzeichnen zu lassen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Ist die Patienteninformation praxisindividuell anpassbar?
Nein. Die Formulare sind von der KZBV verbindlich vorgegeben und können nicht bearbeitet werden.
Voraussichtlich werden die Formulare von der KZBV noch einmal ausgetauscht, damit die Praxis für den Versicherten auf dem Formular besser ersichtlich ist.
Welche Unterlagen erhält der Versicherte für seine Zusatzversicherung?
Die privaten Krankenkassen sind über das EBZ informiert. Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Patienteninformation zum Zahnersatz ausreichend.
Muss der Versicherte die Patienteninformation unterschreiben?
Ja. Laut BMV-Z, Anlage 2, wird empfohlen, die Unterschrift des Versicherten vor der Beantragung einzuholen.
Erhält der Versicherte eine Bestätigung von der Krankenkasse, wenn ein HKP genehmigt wurde?
Die Versicherten erhalten bei ZE und KFO ein Bewilligungsschreiben. Bei Kiefergelenkserkrankungen erhält der Versicherte kein Bewilligungsschreiben, da dies vertraglich nicht vorgesehen ist.
Müssen Reparaturen beantragt werden?
Wenn im analogen Papierverfahren bisher keine Beantragung von bestimmten Reparaturen notwendig war (Genehmigungsverzicht), ändert sich auch durch das EBZ nichts. Sie können Reparaturen wie gewohnt abrechnen.
Können private Kostenvoranschläge weiterhin gedruckt werden?
Ja. Es können selbstverständlich weiterhin alle bekannten Formulare gedruckt werden.
Wann erscheint das Zuschussdatum im HKP?
Das Zuschussdatum wird automatisch gesetzt, sobald der genehmigte HKP verarbeitet wird. Dies wird in der e-health-Verwaltung durchgeführt. Wählen Sie hierzu den gewünschten HKP aus und bestätigen Sie Ihre Auswahl mit verarbeiten.
Wie kann ein bereits genehmigter HKP geändert werden?
Trägt der eHKP den Status genehmigt, haben Sie die Möglichkeit, über Bearbeiten eine Änderungsmitteilung an die Krankenkasse zu senden. Eine Änderungsmitteilung ist beispielsweise bei Befund- und Festzuschussänderungen notwendig. Änderungsmitteilungen werden erneut signiert und elektronisch an die Krankenkasse gesendet. Die Kennzeichnung 21 für den geänderten eHKP erfolgt automatisch.
Können nachträgliche Leistungen und Befunde weiterhin erfasst werden?
Ja. An dem gewohnten Vorgehen ändert sich für Sie nichts. Der elektronisch genehmigte HKP behält seine Gültigkeit.
Was ändert sich an der Abrechnung?
An der Abrechnung ändert sich aktuell nichts. Das EBZ ist aktuell für die elektronische Beantragung und die elektronische Genehmigung von Plänen vorgesehen.
Wird das Formular für die Direktabrechnung an das Abrechnungsbüro übergeben?
Nein. Die Übergabe des Formulars ist in der VDDS-RZ-Schnittstelle aktuell nicht vorgesehen.
Wie kann ein genehmigter HKP verlängert werden?
Wählen Sie hierzu den gewünschten HKP aus. Mit einem Rechtsklick auf die Schaltfläche HKP wurde genehmigt kann ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Wählen Sie hierzu eAntrag verlängern aus. Der Verlängerungsantrag wird erneut signiert und an die Krankenkasse gesendet.
Wo finde ich das Formular 3e für die Direktabrechnung?
Gehen Sie bitte über den entsprechenden HKP auf >>Drucken<< und >>Rechnungsvorbereitung<< . Dort können Sie bei einer Direktabrechnung auf der rechten Seite druckbare Dokumente über die Schaltfläche >>Direkt<< drucken.