Elektronischer Praxisausweis (SMC-B)

Sie haben technische Fragen zu DS-Win?
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengetragen.

Weitere Informationen und hilfreiche Anleitungen finden Sie auch auf unserer Webseite im Bereich Service/Infos für Systembetreuer.

Die SMC-B-Karte ist die Karte, die im Kartenlesegerät steckt und als Praxisausweis dient. Beim Starten des Kartenlesegeräts muss diese mit einem Pin freigeschaltet werden.

Mit der SMC-B Karte kann in Ausnahmefällen auch signiert werden.

Der Gesetzgeber hat für Zahnärzt:innen und Ärzt:innen die Anwendung „Versichertenstammdaten-Management“ (VSDM) bis spätestens zum 31. Dezember 2018 verpflichtend vorgegeben.

Die technischen Voraussetzungen für diesen Versichertenstammdatenabgleich sind: eine neue Hardware-Ausstattung, bestehend aus Konnektor, Kartenterminal und einer SMC-B-Karte.

Genutzt wird die SMC-B-Karte in der Regel durch das Praxispersonal.

Für die Verwendung an einem Praxisstandort reicht eine SMC-B-Karte aus, auch wenn in der Praxis mehrere Kartenterminals eingesetzt werden. Die SMC-B-Karte wird in ein e-Health fähiges Kartenterminal gesteckt.

Die gSMC-Karte können Sie im Webshop von Dampsoft bestellen.

Die SMC-B können Sie über die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) bei einem dafür von der KZBV zugelassenen Anbieter online beantragen.

Nachdem der Antrag eingereicht wurde, bestätigt die KZV gegenüber dem SMC-B-Anbieter, dass der Antragsteller eine von ihr zugelassene Vertragszahnärztin oder ein von ihr zugelassener Vertragszahnarzt ist.

Danach erfolgt der Versand der SMC-B-Karte an die Praxis durch den Kartenanbieter. Mit separater Post erhalten Sie zusätzlich einen Brief, der PIN und PUK für Ihre neue Karte enthält.

Zertifizierte Kartenanbieter sind die D-Trust (Bundesdruckerei), T-Systems und medisign.

Da die SMC-B-Karte im Kartenterminal steckt, ist bei Start des Rechners und Start des Kartenterminals die Eingabe der PIN erforderlich.

Um einen unterbrechungsfreien Betrieb sicherzustellen, sollte rechtzeitig vor Ablauf der SMC-B-Karte für die Praxis eine neue SMC-B beantragt werden. Der Ablauf der Antragstellung erfolgt analog zur ersten Beantragung über die KZV. Diese Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren.

Sie erhalten über das DS-Win eine Hinweismeldung, bevor die Zertifikate Ihrer Karten auslaufen.

Nach unserem Kenntnisstand werden Sie zudem rechtzeitig von Ihrem Kartenlieferanten über das Ablaufen Ihrer Zertifikate informiert.

Ablaufinformationen und Konnektorstatus finden Sie im DS-Win über den Pfad Einstellungen/Kartenleser/Telematik.

Wählen Sie hier im unteren Bereich auf der rechten Seite die Schaltfläche Konnektorstatus. Hier werden alle Zertifikate angezeigt.

In e-connect kann das Ablaufdatum in einem Browser Ihrer Wahl eingesehen werden. Geben Sie hierzu im Browser die Adresse localhost:8080 ein und gehen Sie auf den 2. Reiter Karten.

Ja. Sechs Monate vor Ablauf erhalten Sie im DS-Win eine entsprechende Hinweismeldung, sodass Sie ausreichend Zeit haben, neue Zertifikate/Karten zu bestellen. Dies ist eine Vorgabe der Gematik.

Nein. Ohne SMC-B-Karte ist das Einlesen der Versichertenkarten nicht möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KZV.

Ja. Die ZOD oder der eHBA sind personengebundene Dokumente und können zum Versichertenstammdatenabgleich nicht genutzt werden.

Es wird zusätzlich die SMC-B-Karte benötigt. Der zum Versichertenstammdatenabgleich nötige Zugang der Praxis zur Telematikinfrastruktur ist nur mit einer SMC-B-Karte möglich, die in einem e-health-fähigen Kartenterminal steckt.

Wenn sie eine SMC-B-Karte bestellt haben, erhalten Sie diese Karte sowie einen Brief inklusive PIN/PUK auf dem Postweg. In diesem Brief ist die Vorgehensweise zur Nutzung Ihrer neuen SMC-B-Karte beschrieben. Folgen Sie bitte den Hinweisen in diesem Brief.

Zusätzlich ist in dem PIN/PUK-Brief eine Transport-PIN vorhanden, die Sie im DS-Win durch eine neue PIN ersetzen. Die Transport-PIN dienst zum Schutz vor Verlust.

Hat sich in Ihrer Praxis nichts an der Organisationstruktur verändert, so benötigen Sie eine Folge-SMC-B, die Sie bei Ihrer KZV bestellen können.

Dabei ist wichtig, dass Sie bei der Beantragung auch „Folgekarte“ angeben.

Bei weitern Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre KZV.

Neben der SMC-B-Karte wird der dazugehörige PIN/PUK-Brief geliefert, in dem das weitere Vorgehen beschrieben ist.

Die Aktivierung der SMC-B und die PIN-Änderungen (erstmaliges Setzen der PIN) können Sie bequem in Ihrem DS-Win vornehmen.

Bitte achten Sie darauf, dass in Ihrer Praxis ein Konnektor und ein e-health-Kartenterminal vorhandenn sind, die mit der Praxis verbunden ist.

Sie erhalten zusammen mit der neuen SMC-B-Karte eine schriftliche Anleitung, in der die Freischaltung der Karte beschrieben wird. Die Freischaltung erfolgt in der Regel nach dem Login auf der DTRUST-Seite der gematik bzw. der Bundesdruckerei.
Ein Hinweis für Sie: Die Login-Daten setzen sich i. d. R. zum Teil aus der Vertragsnummer zusammen.

Handelt es sich um Fragen, wie die SMC-B dem Konnektor zuzuweisen ist, klären Sie diese bitte mit Ihrem Konnektorlieferanten.

Handelt es sich um Fragen zum Erhalt und zur Online-Freischaltung der SMC-B, wenden Sie sich bitte an Ihren SMC-B-Kartenanbieter und ziehen Sie den PIN/PUK-Brief zu rate.

Handelt es sich um Fragen zum Umgang mit der SMC-B im DS-Win, steht Ihnen der Dampsoft Kundenservice für Rückfragen gerne zur Verfügung.

1. Die SMC-B ist zunächst bei Ihrem Kartenanbieter online freigeschaltet werden. Folgen Sie hierzu bitte den Instruktionen aus Ihrem PIN/PUK-Brief.

2. Anschließend ist die SMC-B im Konnektor zu hinterlegen (auch wenn es sich um eine Folgekarte handelt). Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Konnektor-Hersteller und/oder Ihren Systembetreuer.

3. Vergeben Sie im DS-Win mit der Transport-PIN aus Ihrem PIN/PUK-Brief eine neue PIN.

4. Ordnen Sie im DS-Win die SMC-B der Praxis zu. Eine Anleitung hierzu finden Sie über den Pfad Einstellungen/Kartenleser/Telematik. Wählen Sie anschließend die Schaltfläche Anleitung.

5. In Ihrem KIM-Konto ordnen Sie die SMC-B bitte über den Pfad Einstellungen/e-health/KIM zu

Es handelt sich hier um Zertifikate der Karten, die in den jeweiligen Geräten stecken.

Die gSMC-KT ist die kleine Karte mit dem Zertifikat des e-health-Kartenterminals.
Die SMC-K ist das Zertifikat der Konnektors.
SMC-B ist der Praxisausweis, welcher ebenfalls im Kartenterminal gesteckt ist.

Alle 3 Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren und sind nach Ablauf dieser Zeitspanne zu erneuern.

Hierbei handelt es sich um das Ablaufdatum des Sicherheitszertifikates auf der gSMC-KT-Karte, die in Ihrem Kartenterminal gesteckt ist.

Bei dieser Meldung ist lediglich die Karte und nicht das Kartenterminal neu zu beantragen. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Hersteller Ihres Kartenterminals.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne auch an Ihre datenschutzbeauftragte Person oder Ihren Systembetreuer.

Karten für Ihren Kartenleser können Sie in Kürze auch über unseren Webshop bestellen. Hier gehts zum Webshop: https://shop.dampsoft.de

Nein. In diesem Fall ist lediglich die gSMC-KT-Karte Ihres Kartenterminals zu erneuern.

Karten für Ihren Kartenleser können Sie in Kürze auch über unseren Webshop bestellen. Hier gehts zum Webshop:

https://shop.dampsoft.de

In diesem Fall wird Ihre SMC-B-Karte gesperrt und kann durch die Eingabe der korrekten SMC-B-PUK in DS-Win unter Einstellungen/Kartenleser/Telematik im dritten Reiter Kartenleser entsperrt werden. Wählen Sie die SMC-B-Karte hierfür aus und klicken Sie die Schaltfläche entsperren an. Vergeben Sie im Anschluss eine neue PIN.

Bitte überprüfen Sie in diesem Fall:

– ist die SMC-B im Konnektor hinterlegt?
– ist die SMC-B im Kartenterminal gesteckt?
– ist die SMC-B im DS-Win in den Telematik Einstellungen der Praxis zugeordnet?

Eine Anleitung hierzu finden Sie über den Pfad Einstellungen/Kartenleser/Telematik. Wählen Sie anschließend die Schaltfläche Anleitung.

Führen Sie im Anschluss einen Neustart Ihres Kartenterminals durch.

Ja. Für ein mobiles Kartenterminal benötigen Sie eine zweite SMC-B-Karte.

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