Elektronisches Rezept (eRezept)
Was ist das eRezept?
Das eRezept steht als Kurzform für „elektronisches Rezept“ und beschreibt den elektronischen Austausch von medizinschen Verordnungen zwischen (Zahn-)Ärzten, Patienten und Apotheken.
Mit dem eRezept wird das rosa Papierrezept (Muster 16) für apothekenpflichtige Arzneimittel zum Auslaufmodell, das nur noch bei Störfällen oder in besonderen Versorgungssituationen zum Einsatz kommt. Das eRezept ist eine Pflichtanwendung der Telematik Infrastruktur (TI).
Ab wann gibt es das eRezept?
Das eRezept wird seit Januar 2022 in einer Pilotphase erfolgreich getestet.
Viele Apotheken können eRezepte bereits heute verarbeiten. Bis zum 01. September 2022 werden Apotheken in ganz Deutschland verpflichtet, eRezepte anzunehmen. Der Rollout startet zunächst zum 1. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe, wobei das eRezept zunächst in Praxen genutzt werden soll, in denen dies technisch möglich ist.
Was ist die eRezept-App?
Zur besseren Handhabung ihrer eRezepte können Versicherte die eRezept-App der gematik nutzen. Diese ermöglicht das Empfangen, Verwalten und Einlösen der eRezepte.
Um diese Funktionen vollständig nutzen zu können, müssen sich die Versicherten in der App anmelden. Hierzu wird eine Gesundheitskarte (eGK) mit kontaktloser Schnittstelle (NFC) benötigt. Dies funktioniert wie beim kontaktlosen Bezahlen: Der Versicherte hält seine eGK an sein Smartphone und gibt die PIN und die Zugangsnummer (CAN= Card Access Number) der eGK ein.
Ohne Anmeldung ist der Funktionsumfang der App eingeschränkt. Die Versicherten können mit der App dann aktuell ausschließlich den Rezeptcode scannen und in der Apotheke vorzeigen.
Wie kann das eRezept an die Apotheke übermittelt werden (am Beispiel eines Patienten)?
Variante 1 (App und neue eGK):
Der Patient nutzt die eRezept-App der gematik und hat sich mit seiner eGK angemeldet. In diesem Fall können Sie dem Patienten das eRezept kontaktlos übermitteln. Der Patient kann über die App auf den Fachdienst in der TI zugreifen und den Rezeptcode selbst erstellen. Die Praxis muss keinen Ausdruck erzeugen.
Variante 2a (App, aber alte eGK):
Der Patient nutzt die eRezept-App ohne eGK-Anmeldung. In diesem Fall müssen Sie dem Patienten einen Papierausdruck mit dem Rezeptcode zur Verfügung stellen (Tokenausdruck). Der Patient kann die aufgedruckten 2D-Codes mit der App einscannen und dort weiterverwenden. Die Apotheke kann den 2D-Code vom Smartphone abscannen.
Variante 2b (keine App):
Der Patient nutzt keine eRezept-App. In diesem Fall müssen Sie dem Patienten ebenfalls das eRezept (Tokenausdruck) aushändigen, das er in der Apotheke vorlegen kann.
Variante 3 (keine Telematik-Verbindung möglich)
Wenn keine Verbindung zur TI möglich ist (z. B. bei Heim- und Hausbesuchen oder bei technischen Störungen), können Sie bei apothekenpflichtigen Medikamenten das Muster 16 als Ersatzverfahren verwenden.
Variante 4 (eRezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte einlösen)
Laut den KZVen ist es ab dem 01.07.2023 möglich eRezepte mittels eGK einzulösen.
Sind die technischen Voraussetzungen zum Auslesen der eGK Karten in der Apotheke vorhanden, kann das eRezept hier mittels der eGK eingelöst werden.
In den Praxen wird mittels der eGK nachgewiesen, wo der Patient versichert ist. Beim Anlegen des eRezepts wird geprüft, ob der Nachweis aktuell ist. Die Versichertennummer dient der eindeutigen Identifizierung. Diese Identifizierung wird beim Einstellen in den Fachdienst nach dem Signieren und Senden übergeben.
Im Fachdienst ist genau dokumentiert, welche Person mit welcher ID/Versichertennummer berechtigt ist, das eRezept einzulösen.
Geht der Versicherte mit seiner eGK in die Apotheke und gibt dort die eGK ab, schaut der Apotheker, ob zu der ID auf der eGK ein eRezept im Fachdienst vorliegt.
Was ist, wenn Patienten keine eRezept-App bzw. kein Handy besitzen?
In diesem Fall müssen Sie dem Patienten ebenfalls den Rezeptcode auf Blanko-Papier aushändigen, den dieser in der Apotheke vorlegen kann.
Was passiert, wenn die Telematik eine technische Störung hat?
Wenn keine Verbindung zur TI möglich ist (z. B. bei Heim- und Hausbesuchen oder bei technischen Störungen), können Sie bei apothekenpflichtigen Medikamenten das Muster 16 als Ersatzverfahren verwenden.
Wie funktioniert das eRezept?
Schritt 1:
Sie verordnen das Arzneimittel wie gewohnt im Rahmen der (Video-)Sprechstunde.
Schritt 2:
Sie wählen das eRezept im PVS aus, signieren es mit Ihrem eZahnarztausweis/eHBA oder Ihrer ZOD-Karte und stellen es anschließend in den eRezept-Fachdienst der TI ein. Auf Wunsch der Versicherten erzeugen Sie einen Ausdruck mit dem Rezeptcode.
Schritt 3:
Die Versicherten können das eRezept in der Apotheke einlösen, indem sie über die App der gematik auf den eRezept-Fachdienst zugreifen und in der App den Rezeptcode erstellen. Alternativ können sie den Ausdruck des Rezeptcodes einscannen und über die App vorzeigen oder den ausgedruckten Rezeptcode in der Apotheke vorlegen.
Schritt 4:
Die Apotheke greift über den Rezeptcode auf das eRezept im Fachdienst zu. Nach Authentifizierung gegenüber der TI kann die Apotheke das eRezept verarbeiten und die Medikamente ausgeben.
Woher weiß die Praxis, dass Patienten eine eRezept-App benutzen?
Ob und wie Ihre Patienten die eRezept-App der gematik nutzen, ist im Behandlungsalltag zu erfragen. Davon ist abhängig, wie Sie das eRezept bereitstellen können.
Ab wann ist die eRezept-App der gematik verfügbar?
Seit dem 1. Juli 2021 ist die App bei Google Play (Android), in der App Gallery (Android auf Huawei-Geräte) und im App Store von Apple (iOS) verfügbar. Die App nennt sich eRezept.
Was ist ein Rezeptcode?
Der Rezeptcode berechtigt zur Einlösung eines eRezeptes in der Apotheke. Patienten können ihn der Apotheke elektronisch per App übermitteln oder vor Ort vorzeigen. Der Rezeptcode ähnelt einem QR-Code und enthält die Zugangsdaten zum eRezept. Diese Zugangsdaten dürfen nur dazu berechtigte Personen verwenden.
Wenn Patienten es wünschen, druckt die Arztpraxis den Rezeptcode für sie aus.
Werden sofort alle Rezepte elektronisch erstellt?
Im ersten Schritt werden nur die Rezepte für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch ausgestellt. Das eRezept wird dann stufenweise für Betäubungsmittel und digitale Gesundheitsanwendungen erweitert.
Haben Patienten weiterhin eine freie Apothekenwahl?
Ja. Patienten können sich ihre Apotheke weiterhin selbst aussuchen.
Kann das eRezept nur über die eRezept-App auf dem Smartphone abgerufen werden oder geht dies auch am PC?
Nur per eRezept-App kann der vollständige Funktionsumfang genutzt werden. Am PC wird es eine „Anwendung der Versicherten“ geben (gemäß SGB V §338). Diese ermöglicht es, eRezepte und Protokolle zum eRezept einzusehen und eRezepte zu löschen. Über die eRezept-App können die Patienten darüber hinaus eRezepte einer Apotheke zuweisen und mit dieser kommunizieren.
Kann auch weiterhin das „rosa Rezept" benutzt werden?
Ab dem Zeitpunkt der Einführung des e-Rezeptes sind Zahnärzte/Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet, nur noch eRezepte für apothekenpflichtige Medikamente auszustellen. In einzelnen Fällen, wie zum Beispiel bei Heimbesuchen oder wenn die Technik ausfällt, können weiterhin „rosa Rezepte“ verwendet werden. Für die Patienten ändert sich durch das eRezept nicht viel. Sie können weiterhin einen Ausdruck erhalten und diesen in der Apotheke vorzeigen.
Werden die Informationen zu den Medikamenten aus der eRezept-App in den e-Medikationsplan oder in die e-Patientenakte übertragen?
Nein. Die Informationen aus der eRezept-App werden nicht automatisch an eine andere Anwendung übertragen.
Können Patienten das eRezept erhalten, ohne in die Praxis zu gehen, zum Beispiel bei einer Videosprechstunde oder wenn es um ein Folgerezept geht?
Ja. Wenn Sie im selben Quartal bereits beim Zahnarzt waren und dort die Gesundheitskarte vorgezeigt haben, müssen die Patienten nicht erneut in die Praxis gehen. Das Folgerezept wird dem Patienten dann direkt in der eRezept-App angezeigt. Bei Videosprechstunden können eRezepte ebenfalls ohne Besuch in einer Praxis ausgestellt werden, dort gilt ein Ersatzverfahren. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung der eRezept-App.
Wie kann ein eRezept ohne Smartphone in einer Apotheke eingelöst werden?
Das eRezept gibt es auch als Papierausdruck, auf dem für jedes Medikament ein Rezeptcode abgebildet ist. Patienten erhalten den Ausdruck in der Praxis und können mit ihm zur Apotheke gehen oder versenden den Ausdruck per Post an eine Versandapotheke.
Wie kann ein eRezept mit dem Smartphone in einer Apotheke eingelöst werden?
Wenn Patienten die eRezept-App der gematik nutzen, haben sie zwei Optionen.
Direkt einlösen: Der Patient geht in eine Apotheke und zeigt mit der eRezept-App den Rezeptcode vor und erhält das Arzneimittel.
Vorab online einlösen: Der Patient kann das eRezept über die eRezept-App auch online in einer Apotheke einlösen. Patienten wählen aus, ob das Medikament abgeholt oder über einen Botendienst zugeschickt werden soll. Wenn die Apotheke einen Versand anbietet, kann die Bestellung auch über den Webshop abgeschlossen werden und die Medikamente werden zugeschickt.
Kann das eRezept in einer Versandapotheke eingelöst werden?
Ja. Patienten können sich das eRezept in der Praxis ausdrucken lassen und es wie bisher per Post an die Versandapotheke schicken. Oder sie übermitteln das eRezept über die eRezept-App. Hier wird im Einlöseprozess die gewünschte Versandapotheke ausgewählt (zum Beispiel über die Suchfunktion). Anschließend können die Medikamente im Webshop der Versandapotheke bestellt werden.
Kann das eRezept von Verwandten eingelöst werden?
Ja. Wenn die Verwandten den Ausdruck eines Rezeptcodes haben, können sie diesen in der Apotheke vorzeigen und einlösen. Sie können die Rezeptcodes auch in ihrer eRezept-App einscannen und dann in der Apotheke vorzeigen.
Können Medikamente verbindlich bei einer Apotheke reserviert werden?
Ja. Wenn die Patienten das Rezept in der eRezept-App einer bestimmten Apotheke zuweisen, lösen sie dieses dort ein. Die Apotheke bestellt oder reserviert das Medikament für sie. Die Apotheke kann ihnen über die App Bescheid geben, wenn sie das Medikament abholen können.
Können einzelne Medikamente in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden?
Jede einzelne Verordnungszeile ist ein eRezept und kann somit separat eingelöst werden. Hierfür erhalten die Patienten zu jedem einzelnen eRezept einen Rezeptcode (in der eRezept-App oder auf dem Ausdruck).
Ist das Formular für den Ausdruck des eRezeptes festgelegt?
Ja. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat festgelegt, wie der Ausdruck eines eRezeptes aussehen wird.
Der Ausdruck des eRezeptes ist zerrissen/schmutzig/unlesbar.
Für einen neuen Ausdruck müssen sich Patienten an ihre Praxis wenden. Alternativ kann der Patient das Rezept auch in der eRezept-App der gematik einsehen und dann einlösen.
Was passiert mit dem Muster-16-Formular (rosa Papierrezept)?
Ab dem Zeitpunkt der Einführung sollen grundsätzlich nur noch eRezepte ausgestellt werden. Allerdings verschwinden die Papierrezepte nicht vollständig. Sie dienen als Ersatzverfahren, etwa wenn die Internetverbindung in der Praxis ausfällt oder der Zugang zur TI im Rahmen von Heim- und Hausbesuchen nicht möglich ist.
Wie viele Medikamente enthält ein eRezept?
Pro Rezept können bis zu 3 medizinische Verordnungen erfasst werden. Für jedes einzelne Medikament wird ein eRezept-Token erzeugt und ein Token (Sammelcode) für alle Verordnungen.
Kann ein bereits erstelltes eRezept nochmal korrigiert werden?
Das eRezept kann nur von der Zahnarztpraxis verändert werden, sofern von der Apotheke noch nicht per Fachdienst auf das eRezept zugegriffen wurde. Wurde bereits von der Apotheke auf das eRezept zugegriffen, ist es aufgrund der Signatur, die nur unverändert rechtswirksam ist, nicht mehr möglich, auf das eRezept aus dem Fachdienst zuzugreifen, um es zu verändern. Wenn ein eRezept korrigiert werden soll, muss es gelöscht werden. Im Anschluss kann ein neues eRezept erstellt werden.
Kann die Praxis eRezepte direkt an die Apotheke übermitteln?
Nein. Das eRezept wird von der Praxis elektronisch zunächst an den Fachdienst der TI übergeben und im zentralen Fachdienst für die Patienten gespeichert. Dies hat den Vorteil, dass Patienten sich weiterhin ihre Apotheke selbst auswählen können.
Was passiert mit eRezepten, die von den Patienten nicht eingelöst werden?
Alle eRezepte, die im zentralen Fachdienst gespeichert sind, werden, ob eingelöst oder nicht, nach 100 Tagen gelöscht. Diese Frist hat der Gesetzgeber in § 360 SGB V festgelegt.
Wie werden Mehrfacheinlösungen von eRezepten verhindert?
Der Status des eRezeptes wird zentral im Fachdienst der TI gespeichert. Sobald eine Apotheke das eRezept abgerufen hat, ändert sich der Status und eine weitere Einlösung des Rezeptcodes ist nicht mehr möglich.
Kann das eRezept auch für Kinder ausgestellt werden?
Momentan ist für Kinder nur der eRezept-Ausdruck (Tokenausdruck) möglich. Künftig soll es auch möglich sein, in der App einen zusätzlichen Account für Verwandte anzulegen.
Was ist eine Komfortsignatur und wofür wird sie gebraucht?
Mit der Ausbaustufe des Konnektors (PTV4+) ist ein neuer Signaturtyp, die Komfortsignatur, verfügbar. Damit können Sie nach einmaliger PIN-Eingabe am Kartenterminal bis zu 250 Dokumente über einen längeren Zeitraum (bis zu 24 Stunden) signieren. Gerade bei einem hohen Verordnungsaufkommen ist die Komfortsignatur praktisch, um die Auslösung der QES (qualifizierte elektronische Signatur) zu erleichtern.
Soll die Komfortsignatur im DS-Win genutzt werden, so ist das Arbeiten mit der Mitarbeiterverwaltung zwingend erforderlich, da sich die Zahnärztin/der Zahnarzt mit der neuen Anmeldung über die F11-Taste und seinem Passwort identifiziert.
Kann die Komfortsignatur auch mit den ZOD-Karten (ältere Heil- und Berufsausweise) genutzt werden?
Für die Komfortsignatur benötigen Sie einen aktuellen eZahnarztausweis/eHBA. Die aktuellen G2-Karten unterstützen die Komfortsignatur. Mit den Vorgängerkarten (eZahnarztausweis der Generation 0 und ZOD-Karten) ist ausschließlich die Einzelsignatur möglich.
Kann das eRezept doppelt eingelöst werden, z. B. in der e-Rezept App und mit dem Ausdruck bei der Apotheke?
Nein, dies ist nicht möglich. Sobald das e-Rezept eingelöst ist, gibt es keine Möglichkeit, es erneut einzulösen. Ein doppeltes Einlösen ist somit ausgeschlossen.
Woran könnte es liegen, dass ich im Programm den Haken bei "eRezept erzeugen" nicht setzen kann? Das Feld ist inaktiv.
Beispiele sind:
– ungültige Versicherungsnummer hinterlegt
– falsches Formular eingestellt (es muss das Formular Zahnarzt ab 10.2014 ausgewählt sein)
– kein Versicherungsnachweis vorhanden
Es wird immer ein Tooltip angezeigt wenn man mit der Maus über die Schaltfläche eRezept erzeugen geht. hier steht genau beschrieben warum kein eRezept erzeugt werden kann.
Ich bekomme eine Fehlermeldung beim Signieren "Es konnte kein eRezept Vorgang erzeugt werden" Woran liegt das und was kann ich tun?
Bei dieser Meldung ist ggf. die Route zum Fachdienst nicht korrekt eingerichtet. Bitte wenden Sie sich an Ihren Systembetreuer um die Route zu korrigieren. Das Vorgehen dazu entnehmen Sie bitte Kapitel 3.2. unserer Anleitung unter diesem Link.
Kann ich das eRezept an jeder Station erzeugen?
Das Erzeugen eines eRezeptes ist an jeder Station möglich.
Das Signieren und Senden von eRezepten ist allerdings nur an Stationen mit aktivierter Telematik und angeschlossenem Kartenlesegerät möglich. Durch die Einrichtung und Aktivierung der Komfortsignatur kann dies auch an weiteren Stationen erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren zuständigen TI-Anbieter.
Wo kann ich die Pharmazentralnummer (PZN) hinterlegen für mein Medikament?
Klicken Sie im Rezeptbereich auf Medikamente bearbeiten. Wählen Sie im oberen Bereich das entsprechende Medikament aus. Wählen Sie in der Zeile Typ Medikament(PZN) aus und tragen Sie danach die Pharmazentralnummer in der entsprechenden Zeile ein. Speichern Sie die Änderung bitte ab.
Wie aktiviere ich das e-Rezept im DS-Win?
Um das e-Rezept zu aktivieren, gehen Sie im Rezept unten links in die Voreinstellungen und setzen ein Häkchen bei eRezept aktivieren.
Kann ich das eRezept in der "eGK" dem Patienten mitgeben?
Nach unseren Informationen ist es den Apotheken seit dem 01.07.2023 möglich, die eGK des Patienten einzulesen. Beim Senden eines eRezeptes wird die Versichertennummer automatisch als eindeutige Identifizierung an den Fachdienst übergeben und beim Lesen der eGK in der Apotheke wird geprüft, ob zu dieser Versichertennummer eine Medikamentenverordnung existiert.
Wie erstelle ich im DSWin einen eRezept Ausdruck für 3 Medikamente?
Wird ein eRezept mit 3 Medikamenten erzeugt, erscheint in der e-health-Verwaltung pro Medikament ein Eintrag.
Damit alle Medikamente für das Rezept auch auf einem Ausdruck kommen, markieren Sie diese Medikamente mit gedrückter STRG Taste und klicken anschließend unten links auf Drucken.
Muss ich für mehrere Medikamente das eRezept pro Medikament einzeln signieren?
Bei aktivierter Stapel- oder Komfortsignatur können alle Einträge (auch zusätzlich erstellte eRezepte) mit gedrückter Strg-Taste markiert, signiert und gesendet werden.
Im Falle der Einzelsignatur, können ebenfalls mehrere Einträge gleichzeitig markiert werden, allerdings muss die PIN.QES für jeden Eintrag einzeln eingegeben werden. Das gleichzeitige Versenden bei Mehrfachmarkierung ist bei Einzelsignatur ebenso möglich.
Wie wird das eRezept signiert?
Die Signatur des eRezepts erfolgt grundsätzlich nur mit dem HBA und dem Signatur PIN (PIN.QES) des eingestellten Behandlers. Eine Signatur mit der SMCB Karte ist für das eRezept nicht zulässig.
Das Signieren erfolgt über den Pfad Kommunikation/e-health/Rezept. Hier werden die Rezepte markiert. Über die Schaltfläche Signieren öffnet sich ein Dialogfenster zur Auswahl des benötigten HBA. Wird der HBA bestätigt, erfolgt die Aufforderung zur Eingabe der Signatur PIN. Bei korrekter PIN Eingabe erfolgt eine Meldung, dass die Signatur erfolgreich war und das eRezept kann gesendet werden.
Welches Datum muss ich bei der KZV einreichen, um die eRezept-Nutzung nachzuweisen?
Nach unseren Informationen können Sie das e-health Kaufdatum angeben, da dies die Voraussetzung zur Nutzung des eRezeptes ist. Alternativ benötigt Ihre KZV auch das Datum, seit dem das eRezept prinzipiell im DS-Win nutzbar ist. Dies ist seit dem 01.09.2022 der Fall. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne zusätzlich an Ihre zuständige KZV.
Wie erstelle ich ein eRezept für Sprechstundenbedarf?
eRezepte für Sprechstundenbedarf sind aktuell noch nicht zulässig und können somit nicht erzeugt werden.