Allgemeine Fragen zu KIM
Was ist KIM?
KIM bedeutet Kommunikation im Medizinwesen.
Für den sicheren elektronischen Austausch sensibler Informationen wie Arztbriefe, Befunde, Abrechnungen, Röntgenbilder und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, soll die Zahnarztpraxis zukünftig den KIM-Dienst nutzen. KIM verbindet alle Teilnehmer der Telematikinfrastruktur und gewährleistet einen verschlüsselten und fälschungssicheren Versand und Empfang von E-Mails.
Ist KIM Pflicht?
Ja, die Praxen sind ab dem 01.01.2022 dazu verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, KIM einzusetzen. KIM ist Voraussetzung, um mit anderen Teilnehmern im Gesundheitswesen zu kommunizieren.
Wozu brauche ich KIM?
KIM ist nötig, um die eAU ab dem 01.01.2022 an Krankenkassen zu versenden, sowie generell für den Dokumentenaustausch zukünftiger Fachanwendungen mit anderen Teilnehmern, wie Krankenkassen, Apotheken, Krankenhäusern und Ärzten.
Für die zum 01.01.2022 gültige eAU wird es eine Übergangszeit bis zum 30.06.2022 geben. Diese gilt ausschließlich, wenn noch nicht alle technischen Anforderungen erfüllt sind. Bis dahin ist der Ausdruck auf dem gelben Formular weiterhin zulässig.
Woher bekomme ich KIM?
KIM können Sie von Dampsoft und von anderen Anbietern beziehen. Das entsprechende Anmeldeformular finden sie hier.
Unabhängig vom KIM-Anbieter sind im DS-Win Einstellungen zur Einrichtung vorzunehmen. Eine ausführliche Anleitung zum Thema finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Service/Informationen für Systembetreuer/701 – Installation KIM und e-health für Systembetreuer.
Wie bekomme ich KIM in meine Praxis?
Kunden, die KIM bei Dampsoft erworben haben, erhalten weitere Informationen von Dampsoft.
Der KIM-Client ist ein Programm und muss auf dem Praxis-Rechner installiert werden. Dies ist unabhängig davon, von welchem Anbieter der KIM-Client bezogen wurde.
Ausführliche Anleitungen zum Thema KIM finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Service/Infos für Systembetreuer.
Wer richtet KIM ein, wenn der Client von einem Fremdanbieter bezogen wurde?
Wenden Sie sich bei der Einrichtung des KIM-Clients von einem anderen Anbieter als Dampsoft/RISE bitte an Ihren KIM-Anbieter.
Eine ausführliche Anleitung zur Integration des fremden KIM-Clients in das DS-Win finden Sie auf unserer Webseite im Bereich Service/Informationen für Systembetreuer/701 – Installation KIM und e-health für Systembetreuer.
Muss man das KIM-Postfach selbst einrichten?
Ja, die Einrichtung für KIM wird von der Praxis selbst vorgenommen.
Als Unterstützung für die KIM-Installation stehen Ihnen Hilfevideos und Anleitungen auf unserer Webseite zur Verfügung.
Während der Installation des KIM-Clients kann das erste KIM-Postfach eingerichtet werden.
Wir haben jetzt KIM bestellt, muss man dafür an den PCs eine Internetverbindung haben?
Ja und Nein:
Ja, während der Installation ist eine Internetverbindung in der Regel nötig.
Nein, für die tägliche Nutzung von KIM ist am Praxis PC keine Internetverbindung nötig.
Was ist eine KIM-Mail-Adresse bzw. ein KIM-Postfach?
Dies ist eine eindeutige E-Mail-Adresse, unter der die Praxis über KIM erreichbar ist. Diese wird über ein Portal des KIM-Anbieters oft erstmalig im Rahmen der Installation des KIM-Client-Moduls erzeugt.
Wie viele KIM-Postfächer benötige ich?
Grundsätzlich benötigen Sie pro Praxis nur ein KIM-Postfach. Mehrere KIM-Postfächer können aber hilfreich sein, um z. B. für einzelne Behandler oder Filialen eigene Postfächer bereitzustellen. Gemäß der Finanzierungspauschale werden pro Praxis bis zu zwei KIM-Postfächer erstattet.
Sollten Sie noch ein zusätzliches KIM-Postfach zu ihrem bestehenden e-health-Paket benötigen, können Sie dieses ganz einfach bei Dampsoft nachbestellen. Das Bestellformular finden Sie hier. Alternativ können Sie uns per E-Mail an vertrieb@dampsoft.de kontaktieren.
Benötigen Sie je Praxis lediglich ein KIM-Postfach, empfehlen wir, dieses über den Praxisausweis (SMC-B Karte) einzurichten.
Benötigen Sie je Praxis mehrere KIM-Postfächer, empfehlen wir, jedes weitere KIM-Postfach über den eHBA des jeweiligen Behandler einzurichten.
Bekommt man für KIM eine Erstattung seitens der KZV?
Ja, im Bundesmantelvertrag sind diese Erstattungen verankert. Nähere Informationen finden Sie hier.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an Ihre KZV.
Was ist das KIM-Client-Modul?
Dies ist eine Software, vergleichbar mit einem E-Mail-Server, welche auf einem Praxisrechner installiert werden muss und nicht im DS-Win integriert ist.
Dieser Praxisrechner muss eine aktivierte Telematik-Anbindung haben, mit dem Konnektor verbunden sein und Zugriff auf das Kartenlesegerät haben.
Diese Software erhalten Sie von Ihrem KIM-Anbieter. Auch bei Dampsoft können Sie den KIM-Client erwerben. -> Link zum Bestellformular
Wird KIM für die Nutzung der ePA benötigt?
Nein. Die ePA selbst ist ein geschützter Speicher medizinischer Dokumente des Versicherten und ist ein eigener Fachdienst in der Telematik-Infrastruktur.
Wenn man noch nie mit dem E-Mail Client im DS-Win gearbeitet hat und es eigentlich auch nicht möchte, kann man dann trotzdem die KIM-Mailadresse einrichten?
Ja, die Einstellungen für den KIM-Client müssen trotzdem über den E-Mail-Client vorgenommen werden, dafür wurde extra der Bereich der KIM-Konten-Einstellungen geschaffen. Die Einstellung für die normale Praxis-Mailadresse ist nicht notwendig.
Wir haben zwei Zahnärzte in einer Praxisgemeinschaft (Praxis 1 und Praxis 2). Genügt dann ein Postfach pro Behandler?
Benötigen Sie je Praxis lediglich nur ein KIM-Postfach empfehlen wir, dieses über den Praxisausweis (SMC-B Karte) einzurichten.
Läuft die KIM-Kommunikation völlig unabhängig z .B. vom Dampsoft-E-Mail-Client oder Outlook?
Ja. Ihre normale Dampsoft-E-Mail hat nichts mit der Kommunikation über KIM zu tun.
Bei der KIM-Kommunikation kommunizieren Sie nur mit den Akteuren, die auch an der Telematik angeschlossen sind (z. B. Krankenkassen, Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser).
Können wir unsere bisherige E-Mail-Adresse und den regulären E-Mail-Client weiterhin nutzen?
Ja, Sie können Ihre bisherige E-Mail-Adresse für die Kommunikation weiterhin nutzen, z.B. mit Ihren Patienten, Laboren etc.
Kann man mit dem KIM-Client auch E-Mails an Patienten verschicken?
Nein, bei der KIM-Kommunikation kommunizieren Sie nur mit den Akteuren, die auch an der Telematik angeschlossen sind und auch eine KIM-Postfachadresse haben (Krankenkassen, Apotheken, Ärzte, Krankenhäuser).
Wenn Sie mit Ihren Patienten kommunizieren möchten, nutzen Sie den regulären E-Mail-Client.
Wie groß können die Dateien sein, die über KIM verschickt werden?
Die maximale Größe der zu verschickenden Datei (z. B. Röntgenbilder) ist auf 25 MB beschränkt. Die E-Mails, die verschickt werden, dürfen somit nicht größer als 25 MB sein.
Was passiert wenn ich eine Datei versende, die größer als 25 MB ist?
Sie erhalten eine Meldung, die Sie auffordert, den Anhang zu verkleinern.
Gibt es eine Anleitung für den KIM-Client?
Auf unserer Webseite finden Sie zahlreiche Anleitungen und Hilfevideos im Bereich Service, z. B.
eine Anleitung zur Programmbedienung e-health,
eine Anleitung zur Einbindung und Einrichtung des KIM-Clients,
eine Anleitung für die Installation des RISE-KIM-Clients
Eine Installationsanleitung für KIM-Clients von Drittanbietern gibt es bei Dampsoft nicht. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an Ihren KIM-Anbieter.
Gibt es ein Video für die Einrichtung des KIM-Clients?
Ja, für die Installation des RISE KIM Client Moduls gibt es ein Hilfevideo. Dieses Video finden Sie hier.
Kann man ein weiteres Postfach für dieselbe Praxis anlegen?
Ja. In den Einstellungen des KIM-Kontos klicken Sie dazu bitte ein weiteres Mal auf Rise KIM-Client Modul installieren und wählen dort KIM-Adressenregistrierung ohne Installation aus.
Muss der Verzeichnisdienst an jeder Station eingestellt werden?
Ja. Die Einstellungen für den Verzeichnisdienst müssen an jeder Station vorgenommen werden, an der auch KIM E-Mails erstellt und versendet werden sollen.
Warum wird bei der Installation der eHBA nicht angezeigt?
Voraussetzung ist, dass der eHBA im Kartenlesegerät gesteckt ist. Sollte der eHBA noch immer nicht angezeigt werden, so muss die PIN in den Einstellungen der Telematik, im Reiter Karte lesen/ mobiler Kartenleser zunächst aktiv eingegeben werden. Sollten die Freischalt-PIN (PIN.HBA) und Signatur-PIN (PIN.QES) mit Transport-PIN gesichert sein, so muss die Änderung der Transport-PINs vorgenommen werden. Ein Hilfevideo finden Sie hier.
Benötigt eine Praxisgemeinschaft (mehr als eine Abrechnungsnummer) mehrere KIM-Postfächer?
In einer Praxisgemeinschaft empfiehlt es sich, dass jede Praxis ein eigenes KIM-Konto registriert.