Leistungserfassung

Möchten Sie Leistungen nur zu statistischen Zwecken erfassen und nicht abrechnen, setzen Sie vor der Leistungseingabe das Häkchen bei nur Statistik.

Wichtig ist, dass Sie die Leistungsart auf ZE einstellen, sodass Sie zwar eine Auswahl aller Flächen bei der Erfassung erhalten, aber dennoch an die KZV nur die Leistung 13b übergeben wird. In der Leistungserfassung werden Ihnen die Leistungen 13a-13d angezeigt. Die Übermittlung an die KZV erfolgt korrekt.

Neben Ihrem Befund finden Sie eine Schaltfläche, auf der zwei Zähne abgebildet werden. Setzen Sie hier das Häkchen bei Lockerungsgrade anzeigen.

Folgen Sie dem Pfad Einstellungen/KONS/GOZ/Leistungserfassung, um die Füllungsfarben anzupassen. Klicken Sie hier auf das Register Material. Im unteren Bereich finden Sie die Bezeichnung Ihrer Füllungsmaterialien. Klicken Sie einfach auf das gewünschte Farbkästchen, um die Füllungsfarbe anzupassen.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, in jeder Befunderfassung die Füllung ebenfalls anzupassen. Nutzen Sie dazu einfach den Bereich unten links und klicken Sie auch hier auf das Farbkästchen neben Ihren Füllungsmaterialien.

Damit die abgerechneten Leistungen wieder sichtbar werden, setzen Sie auf der rechten Seite unter dem Bereich Karteiansicht das Häkchen bei abgerechnet.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Befund im DS-Win auszudrucken. Nutzen Sie einfach in der Befunderfassung unten links den Bereich Drucken. Alternative Möglichkeiten werden Ihnen ausführlich in unserer Befundanleitung erläutert. Sie finden die Anleitung hier.

Folgen Sie dem Pfad Einstellungen/KONS/GOZ/Leistungserfassung. Aktivieren Sie in dem Register Allgemein die Einstellung Beim Aufruf nach Behandler fragen.

Durch das Aktivieren dieser Funktion wird die erfasste Leistung nicht in der 100-Fall-Statistik berücksichtigt. Die Abrechnung mit der KZV und die Umsatzstatistik bleiben dabei unverändert.

Hier legen Sie die Sitzung fest, in der die Leistung erbracht wird. Das kann z. B. erforderlich sein, wenn eine Ä1 zweimal an einem Tag erbracht wird.

Für den Fall, dass die BEMA-Leistungen für den angewählten Patienten nicht über die Quartalsabrechnung, sondern über eine Kassenrechnung abgerechnet werden, wird diese Funktion aktiviert. Die Leistungen werden somit nicht über die Quartalsabrechnung abgerechnet, sondern werden der Krankenkasse in Rechnung gestellt.