PAR-Richtlinie

Sie haben Fragen zum Thema PAR-Richtlinie?
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengetragen.

Sondierungsbluten wird mit Rechtsklick auf die jeweilige Fläche blassrot gekennzeichnet. Auf dem Ausdruck erscheint zusätzlich ein Sternchen neben dem Messwert, damit auch für die Krankenkasse die Blutung erkennbar ist.

Der Grad des Furkationsbefalls wird, wie bisher, an den Wurzeln hinterlegt. Im Ausdruck jedoch sind die Furkationsbefälle nicht mehr auf den Wurzeln zu sehen, sondern in der Spalte FB.

Die Spalte dafür entfällt auf dem Ausdruck, weil es laut der neuen PAR-Richtlinie nicht mehr vorgesehen ist, diese aufzunehmen. Im DS-Win kann man die Rezessionen eintragen, die Werte sind dann aber nur im Programm zu sehen, nicht auf dem Ausdruck.

Zerstörte Zähne werden mit drei horizontalen Strichen angezeigt, fehlende Zähne weiterhin mit einem X.

Im DS-Win werden die Befundkürzel k und b angezeigt. Das Brückenglied ist, wie der fehlende Zahn, mit einem X gekennzeichnet. Im Ausdruck jedoch fehlen die Befundkürzel, da die Zusatzbefunde nicht mehr aufgenommen werden sollen.

Implantate werden ebenfalls mit einem X angezeigt. Messwerte, die zu Implantaten eingetragen wurden, werden angezeigt, aber nicht ausgewertet, weil diese ausschließlich privat abgerechnet werden. Dazu wird auch eine entsprechende Meldung erscheinen.

Laut der neuen PAR-Richtlinie entfallen die Zusatzbefunde, daher entfällt die entsprechende Spalte. Alternativ kann das Bemerkungsfeld im Reiter Planung genutzt werden, um der Krankenkasse Besonderheiten mitzuteilen.

Die neuen PAR-Richtinien geben vor, dass auch bei über 6 mm Taschentiefe zuerst eine AIT durchgeführt wird. Nur wenn bei der Befundevaluation (BEVa) Messwerte über 6 mm aufgenommen werden, ist es möglich die CPT auszuwählen. Die Messwerte werden dann automatisch von der Befundevaluation übernommen, sobald Neu angewählt, CPT ausgewählt und mit OK bestätigt wurde.

Weiteres erfahren Sie in der Anleitung DS-Win-PAR.

Bei Patienten mit Behinderungen und Pflegebedürftigen tritt der §22 SGB V gemäß Abschnitt B V.Ziffer 2 der Behandlungsrichtlinie in Kraft. Wenn bei der Befundaufnahme das Häkchen bei §22 SGB V gesetzt ist, werden bei Taschentiefen über 6 mm die Kreuze automatisch bei CPT gesetzt.

Über das Register PAR ist unten rechts die Schaltfläche §22 SGB V sichtbar. Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn das Häkchen bei §22 SGB V gesetzt wurde. Mit Doppelklick auf diese Schaltfläche öffnet sich die Mitteilung. Dort können die Kreuze dann entsprechend gesetzt werden. Mit Klick auf OK wird die Begründung dann gespeichert.

Dies erfolgt unten links über die Schaltfläche Drucken. Bei der Druckauswahl ist das Häkchen automatisch bei §22 SGB V gesetzt. Mit OK gelangen Sie wie gewohnt in die Druckvoreinstellung, über die der Druck gestartet wird.

Sobald Sie CPT über die Schaltfläche Neu ausgewählt und mit OK bestätigt haben, sehen Sie die aus der Befundevaluation übernommenen Leistungen. Unten links über Drucken wählen Sie Chirurgische Parodontitistherapie aus und gelangen mit OK in die Druckvoreinstellungen, um den Druck zu starten.

Zutreffendes bezüglich der allgemeinen und parodontalspezifischen Anamnese wird mit der linken Maustaste auf dem Blatt 1 durch Setzen eines Kreuzes gekennzeichnet. Es können Kreuze gesetzt und auch Freitexte eingegeben werden.

Es ist keine Unterschrift des Zahnarztes mehr notwendig.

Die geplanten Leistungen

4 (Aufstellung des PAR-Planes),
ATG (Paradontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch),
MHU (Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung)
und BEVa (Befundevaluation nach AIT)

werden immer mit der Anzahl 1 auf dem Formular ausgegeben. Diese Leistungen sind für die einmalige Berechnung ausgelegt und werden immer automatisch mit beantragt.

Die Anzahl bei UPT ergibt sich aus der Angabe des Progessionsgrades auf dem PA Status Blatt 1. Mit der Angabe wird die UPT-Frequenz automatisch berechnet und die Werte 2, 4 und 6 entsprechend im Reiter Planung eingetragen.

Über das Register PAR kann unten der Reiter Abrechnung gewählt, auf der linken Seite die Leistung markiert und mit dem Diskettensymbol auf der rechten Seite hinzugefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen erst nach Eingabe des Datums bei Abschluss der AIT in die Monatsabrechnung gelangen. Eine Anleitung dazu finden Sie auch auf unserer Webseite www.dampsoft.de und im Update aktuell zum neuen Generalupdate 3/2021.

Wenn Sie im Register Leistungserfassung die Leistung 04PSI eingeben, öffnet sich das Fenster zur Eingabe des PSI. Hier werden die Werte dann eingetragen und unten links wird über Drucken die PSI-Mitteilung gedruckt. Das Mitteilungsblatt kann ebenfalls über das Register PSI gedruckt werden.

Die PAR-Leistungen sind in der Umsatzstatistik im Bereich PA zu sehen.

Das Datum wird automatisch mit dem Leistungsdatum der Leistung 4PA eingetragen, sobald die Leistung über den Reiter Abrechnung hinzugefügt wurde. Der Behandlungsbeginn orientiert sich also immer an dem Leistungsdatum der Befunderhebung und dem Erstellen eines Parodontalstatus. Es ist nicht möglich das Datum für den Behandlungsbeginn manuell einzugeben.

Verlängerungsanträge können nach der letzten UPT-Leistung gestellt werden.
Um das Formular zu verwenden, gehen Sie über den entsprechenden Patienten in den Reiter PA und öffnen im unteren Bereich den Reiter UPT-Verlängerung, um einen Verlängerungsantrag anzulegen.
Bitte beachten Sie, dass bei Kontrollplänen und Befunden nach §22 SGB V dieser Reiter ausgeblendet wird.

AIT steht für Antiinfektiöse Therapie, dann folgt die BEVa, die Befundevaluation nach AIT. Wenn bei dieser weiterhin Taschentiefen mehr als 6 mm gemessen werden, ist die CPT (Chirurgische Parodontaltherapie) erforderlich und nach dieser erfolgt dann wiederum eine Befundevaluation nach CPT, die BEVb.

Zusatzbefunde werden auf das PA-Status Blatt 2 nicht mehr aufgenommen, deshalb wird auch die negative Vitalität nicht angezeigt.

Über Neu im Reiter PA haben Sie die Möglichkeit ein Häkchen im Bereich Übernahmefall zu setzen und die entsprechenden Daten zu erfassen.
Ausführliche Informationen zum Thema PAR-Behandlungsübernahme haben wir für Sie in unserer Anleitung DS-Win-PAR zusammengetragen.Sie finden alle Informationen in Kapitel 3.2.2.

Nach den PAR-Richtlinien ist die subgingivale Instrumentierung im Rahmen der UPT durchführbar, wenn Sondierungstiefen von größer gleich 4 mm mit Sondierungsbluten oder Sondierungstiefen von größer gleich 5 mm (mit oder ohne Bluten) vorliegen. Das heißt, es muss mindestens ein Wert von 4mm (oder höher) mit einer Blutung vorliegen und dies im PAR-Befund mit Sternchen gekennzeichnet sein.

Die entsprechende Abrechnung aufrufen und den Patienten nach unten rechts zu den außerdem abrechenbar verschieben. Dadurch entfernt sich die Monatsabrechnungskennung und die Leistungen können in der nächsten Monatsabrechnung erneut mit abgerechnet werden.

Ältere Abrechnungen können nur mit einem Tagespasswort bearbeitet werden. Melden Sie sich dazu bitte in unserem telefonischen Kundenservice und halten Ihr Sicherheitspasswort bereit.

Das Programm erkennt bei entsprechend gesetzten Voreinstellungen bzgl. §22 Pflegegrad o. bestehender UPT-Verlängerung automatisch, dass die Kennung in der Abrechnung gesetzt wird. Das kann in den Abrechnungsdaten eingesehen werden.

Im Feld Behandlungsende wird das Enddatum der Behandlungsstrecke erfasst.
Auch wenn eine Behandlung auf Grund von z.B. Umzug des Patienten in der Praxis nicht bis zum Ende durchgeführt werden kann.