PAR-Richtlinie
Sie haben Fragen zum Thema PAR-Richtlinie?
Hier haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema zusammengetragen.
Wie gehe ich vor bei der Erstellung eines Therapie- oder Kontrollplans in Verbindung mit einem Plan, der vor dem 01.07.2021 abgeschlossen wurde?
Sie wählen das Register PAR, markieren unten rechts den alten Plan und klicken auf NEU. Dann erscheint eine Abfrage, bei der Sie die Schaltfläche TE/ KT auswählen. Daraufhin öffnen sich die alten Aufnahmeparameter und über diese kann der Plan erstellt werden.
Eine Anleitung dazu finden Sie hier und im Update Aktuell zum General-Update 3/2021.
Wie wird die Sondierungsblutung bei der Befundaufnahme erfasst?
Sondierungsbluten wird mit Rechtsklick auf die jeweilige Fläche blassrot gekennzeichnet. Auf dem Ausdruck erscheint zusätzlich ein Sternchen neben dem Messwert, damit auch für die Krankenkasse die Blutung erkennbar ist.
Warum erscheint der Grad des Furkationsbefalls nicht mehr im Befund, wenn man diesen ausdruckt?
Der Grad des Furkationsbefalls wird wie bisher an den Wurzeln hinterlegt. Im Ausdruck jedoch sind die Furkationsbefälle nicht mehr auf den Wurzeln zu sehen, sondern in der Spalte FB.
Warum gibt es keine Möglichkeit mehr die Rezessionen einzutragen?
Die Spalte dafür entfällt auf dem Ausdruck, weil es laut der neuen PAR-Richtlinie nicht mehr vorgesehen ist, diese aufzunehmen. Im DS-Win kann man die Rezessionen eintragen, die Werte sind dann aber nur im Programm zu sehen, nicht auf dem Ausdruck.
Wie werden im Befund zerstörte und fehlende Zähne angezeigt?
Zerstörte Zähne werden mit drei horizontalen Strichen angezeigt, fehlende Zähne weiterhin mit einem X.
Wie werden Brücken und Kronen im Befund angezeigt und ausgedruckt?
Im DS-Win werden die Befundkürzel k und b angezeigt. Das Brückenglied ist wie der fehlende Zahn mit einem X gekennzeichnet. Im Ausdruck jedoch fehlen die Befundkürzel, da die Zusatzbefunde nicht mehr aufgenommen werden sollen.
Wie werden Implantate im Befund angezeigt?
Implantate werden ebenfalls mit einem X angezeigt. Messwerte, die zu Implantaten eingetragen wurden, werden angezeigt, aber nicht ausgewertet, weil diese ausschließlich privat abgerechnet werden. Dazu wird auch eine entsprechende Meldung erscheinen.
Wo gebe ich im Befund die Zusatzbefunde, wie z. B. WF, ZE etc. ein?
Laut der neuen PAR-Richtlinie entfallen die Zusatzbefunde, daher entfällt die entsprechende Spalte. Alternativ kann das Bemerkungsfeld im Reiter Planung genutzt werden, um der Krankenkasse Besonderheiten mitzuteilen.
Warum wird das Kreuz auch bei über 6 mm Taschentiefe bei AIT und nicht bei CPT gesetzt?
Die neuen PAR-Richtinien geben vor, dass auch bei über 6 mm Taschentiefe zuerst eine AIT durchgeführt wird. Nur wenn bei der Befundevaluation (BEVa) Messwerte über 6 mm aufgenommen werden, ist es möglich, die CPT auszuwählen. Die Messwerte werden dann automatisch von der Befundevaluation übernommen, sobald Neu angewählt, CPT ausgewählt und mit OK bestätigt wurde.
Weiteres erfahren Sie in der Anleitung DS-Win-PAR.
Wie kann ich angeben, dass direkt eine CPT durchgeführt werden muss (bei Patienten mit Behinderungen und Pflegebedürftigen)?
Bei Patienten mit Behinderungen und Pflegebedürftigen tritt der §22 SGB V gemäß Abschnitt B V.Ziffer 2 der Behandlungsrichtlinie in Kraft. Wenn bei der Befundaufnahme das Häkchen bei §22 SGB V gesetzt ist, werden bei Taschentiefen über 6 mm die Kreuze automatisch bei CPT gesetzt.
Wie kann ich die Mitteilung über eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) gemäß § 12 Abs. 1 der PAR-Richtlinien ausdrucken?
Sobald Sie CPT über die Schaltfläche Neu ausgewählt und mit OK bestätigt haben, sehen Sie die aus der Befundevaluation übernommenen Leistungen. Unten links über Drucken wählen Sie Chirurgische Parodontitistherapie aus und gelangen mit OK in die Druckvoreinstellungen, um den Druck zu starten.
Wenn es einen Therapiebedarf bei Pflegebedürftigen oder Menschen mit Behinderungen besteht, muss eine Mitteilung über die Notwendigkeit der PAR-Behandlung bei Patienten nach §22a SGB V erfolgen. Wo kann ich die Begründungen dafür eintragen?
Über das Register PAR ist unten rechts die Schaltfläche §22 SGB V sichtbar. Die Schaltfläche ist nur aktiv, wenn das Häkchen bei §22 SGB V gesetzt wurde. Mit Doppelklick auf diese Schaltfläche öffnet sich die Mitteilung. Dort können die Kreuze dann entsprechend gesetzt werden. Mit Klick auf OK wird die Begründung dann gespeichert.
Wenn ich die Begründung auf der Mitteilung über die Notwendigkeit der PAR-Behandlung bei Patienten nach §22a SGB V angegeben habe, wie kann ich diese dann ausdrucken?
Dies erfolgt unten links über die Schaltfläche Drucken. Bei der Druckauswahl ist das Häkchen automatisch bei §22 SGB V gesetzt. Mit OK gelangen Sie wie gewohnt in die Druckvoreinstellung, über die der Druck gestartet wird.
Was ist beim Ausfüllen des PA-Status Blatt 1 zu beachten?
Zutreffendes bezüglich der allgemeinen und parodontalspezifischen Anamnese wird mit der linken Maustaste auf dem Blatt 1 durch Setzen eines Kreuzes gekennzeichnet. Es können Kreuze gesetzt und auch Freitexte eingegeben werden.
Es ist keine Unterschrift des Zahnarztes mehr notwendig.
Warum kann die Anzahl einiger Leistungen auf dem PA Status Blatt 2 nicht verändert werden?
Die geplanten Leistungen
4 (Aufstellung des PAR-Planes),
ATG (Paradontologisches Aufklärungs- und Therapiegespräch),
MHU (Patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung)
und BEVa (Befundevaluation nach AIT)
werden immer mit der Anzahl 1 auf dem Formular ausgegeben. Diese Leistungen sind für die einmalige Berechnung ausgelegt und werden immer automatisch mit beantragt.
Die Anzahl bei UPT ergibt sich aus der Angabe des Progessionsgrades auf dem PA Status Blatt 1. Mit der Angabe wird die UPT-Frequenz automatisch berechnet und die Werte 2, 4 und 6 entsprechend im Reiter Planung eingetragen.
Wie rechnet man die geplanten Leistungen ab?
Über das Register PAR kann unten der Reiter Abrechnung gewählt, auf der linken Seite die Leistung markiert und mit dem Diskettensymbol auf der rechten Seite hinzugefügt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen erst nach Eingabe des Datums bei Abschluss der AIT in die Monatsabrechnung gelangen. Eine Anleitung dazu finden Sie auch auf unserer Webseite www.dampsoft.de und im Update aktuell zum neuen Generalupdate 3/2021.
Wie kann ich das PSI-Mitteilungsblatt für den Patienten ausdrucken?
Wenn Sie im Register Leistungserfassung die Leistung 04PSI eingeben, öffnet sich das Fenster zur Eingabe des PSI. Hier werden die Werte dann eingetragen und unten links wird über Drucken die PSI-Mitteilung gedruckt. Das Mitteilungsblatt kann ebenfalls über das Register PSI gedruckt werden.
Sind die neuen PAR-Leistungen auch in der Statistik zu sehen?
Die PAR-Leistungen sind in der Umsatzstatistik im Bereich PA zu sehen.
Ich möchte das Datum für den Behandlungsbeginn eintragen, aber das Feld ist grau hinterlegt. Wie gebe ich das Datum ein?
Das Datum wird automatisch mit dem Leistungsdatum der Leistung 4PA eingetragen, sobald die Leistung über den Reiter Abrechnung hinzugefügt wurde. Der Behandlungsbeginn orientiert sich also immer an dem Leistungsdatum der Befunderhebung und dem Erstellen eines Parodontalstatus. Es ist nicht möglich, das Datum für den Behandlungsbeginn manuell einzugeben.
Wo kann die Mitteilung zur UPT-Verlängerung gedruckt werden?
Diese Mitteilung kann zur Zeit noch nicht ausgedruckt werden.
Wenn ich einen Initialplan erstelle, dann steht unten rechts hinter dem Datum AIT. Was bedeutet das und welche Kennungen gibt es noch?
AIT steht für Antiinfektiöse Therapie, dann folgt die BEVa, die Befundevaluation nach AIT. Wenn bei dieser weiterhin Taschentiefen mehr als 6 mm gemessen werden, ist die CPT (Chirurgische Parodontaltherapie) erforderlich und nach dieser erfolgt dann wiederum eine Befundevaluation nach CPT, die BEVb.
Auf alten PA-Plänen wurde die negative Vitalität mit ausgedruckt, bei den neuen Plänen nicht mehr. Warum?
Zusatzbefunde werden auf das PA-Status Blatt 2 nicht mehr aufgenommen, deshalb wird auch die negative Vitalität nicht angezeigt.
Wie können Leistungen bei einer bereits in einer anderen Praxis begonnenen PAR-Behandlung durch den neuen Behandler eingetragen werden?
Derzeit ist noch nicht bekannt, wie die bereits durch einen anderen Behandler durchgeführten Leistungen erfasst und abgerechnet werden sollen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre zuständige KZV.
Warum kann ich die UPTe und die UPTf nicht erfassen? Ich erhalte die Meldung, dass kein Zahn als behandlungsbedürftig markiert ist.
Nach den PAR-Richtlinien ist die subgingivale Instrumentierung im Rahmen der UPT durchführbar, wenn Sondierungstiefen von größer gleich 4 mm mit Sondierungsbluten oder Sondierungstiefen von größer gleich 5 mm (mit oder ohne Bluten) vorliegen. Das heißt, es muss mindestens ein Wert von 4mm (oder höher) mit einer Blutung vorliegen und dies im PAR-Befund mit Sternchen gekennzeichnet sein.
Wie kann ich PAR-Leistungen erneut abrechnen, wenn diese bereits mit der KZV abgerechnet sind?
Die entsprechende Abrechnung aufrufen und den Patienten nach unten rechts zu den außerdem abrechenbar verschieben. Dadurch entfernt sich die Monatsabrechnungskennung und die Leistungen können in der nächsten Monatsabrechnung erneut mit abgerechnet werden.