Heilberufs- und Praxisausweis jetzt tauschen!

Der Austausch von Heilberufs- und Praxisausweisen bis zum 30.06.2026 rückt näher. Diese sind unverzichtbar für einen reibungslosen Praxisablauf und die sichere Kommunikation im Gesundheitswesen. Vermeiden Sie Unterbrechungen im Praxisbetrieb und rechtliche Konsequenzen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Austausch rechtzeitig erledigen.



🎯 Das Wichtigste in Kürze

Für den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) sind – neben dem Konnektor – der elektronische Heilberufsausweis (eHBA), der Praxisausweis (SMC-B) und die gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte für Kartenterminals (gSMC-KT) essenziell. Aktuell gelten folgende Fristen für den Austausch von Karten, die noch nicht das neue Verschlüsselungsverfahren ECC nutzen:

  • 30.06.2026: eHBA 2.0 und SMC-B 2.0
  • 31.12.2026: gSMC-KT 2.0

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie, ob Sie oder Ihre Praxis vom Austausch betroffen sind und handeln Sie jetzt, damit Sie Störungen im Betrieb rechtzeitig vermeiden!


Der Wechsel von RSA zu ECC sorgt für mehr Sicherheit in Ihrer Praxis

Die gematik und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) haben entschieden, dass die im TI-Umfeld bisher genutzten Sicherheitszertifikate mit dem RSA-2048-Verfahren nicht mehr verwendet werden dürfen. Stattdessen sollen neue Zertifikate mit einer anderen Verschlüsselungstechnik namens ECC (Elliptic Curve Cryptography) eingesetzt werden. Diese gilt als sicherer. Besonders im Gesundheitsbereich sind sie wichtig, weil sie helfen, sensible Daten sicher und schnell zu übertragen. Gleichzeitig bleibt RSA mit einer Schlüssellänge von 3072 Bit als Lösung weiterhin zulässig, weil es ein vergleichbares Sicherheitsniveau wie ECC bietet. Aufgrund dieser Umsetllung müssen im Jahr 2026 bestimmte TI-Kompnenten, die bisher das RSA-2048-Verfahren nutzen, ausgetauscht werden. Dazu gehören unter anderem Heilberufsausweise und Praxisausweise, die für den Zugriff auf die TI erforderlich sind


Welche Fristen gelten für den Tausch von Heilberufs- und Praxisausweisen?

Um den reibungslosen Betrieb Ihrer Praxis und den Zugang zur Telematikinfrastruktur zu gewährleisten, müssen Sie folgende Fristen unbedingt beachten:

  • Elektronische Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 müssen bis zum 30.06.2026 ausgetauscht werden.
  • Praxisausweise (SMC-B) der Generation 2.0 müssen bis zum 30.06.2026 ausgetauscht werden.
  • Gerätespezifische Sicherheitsmodulkarte Kartenterminal (gSMC-KT) der Generation 2.0  müssen bis zum 31.12.2026 ausgetauscht werden.

Diese Fristen basieren auf den aktuellen Vorgaben der gematik. Wir empfehlen, die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen, da Änderungen der Fristen nicht ausgeschlossen werden können. Bleiben Sie informiert, um die TI-Sicherheit und den ungestörten Betrieb in Ihrer Praxis zu gewährleisten. Weitere Informationen erhalten sie u. a. auf den Seiten der KZBV.


Was passiert, wenn der Austausch nicht rechtzeitig erfolgt?

Die Konsequenzen einer verspäteten Umstellung können gravierend sein. Ohne gültiges Sicherheitszertifikat erhalten Sie keinen Zugang zur TI. Das bedeutet, wichtige TI-Anwendungen wie ePA, EBZ, eAU, das eRezept sowie das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) stehen Ihnen nicht mehr zur Verfügung. Ohne gültige ECC-Kompatibilität für die TI-Komponenten ist der Schutz Ihrer Praxis- und Patientendaten gefährdet. Neben Betriebsstörungen und Ausfallzeiten drohen zudem rechtliche Konsequenzen aufgrund der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben und möglicherweise sogar Honorarkürzungen. Handeln Sie jetzt, um die TI-Sicherheit Ihrer Praxis zu sichern!


So bestellen Sie die neuen TI-Komponenten

  • eHBA: Wenden Sie sich an Ihren Kartenherausgeber, um eine Folgekarte der Generation 2.1 zu bestellen.
    💡 Haben Sie Ihre derzeitige Karte über SHC+ Care bezogen, können Sie hier mit dem Partner-Code „Dampsoft“ eine Folgekarte bestellen!
  • SMC-B: Wenden Sie sich an Ihren Kartenherausgeber, um eine Folgekarte der Generation 2.1 zu bestellen.
  • gSMC-KT: Eine neue gSMC-KT können Sie in unserem Webshop bestellen.

Auch der TI-Konnektor könnte aufgrund des ablaufenden Zertifikats von einem Austausch betroffen sein. Hier sollten Sie ebenfalls frühzeitig klären, ob ein Austausch erforderlich ist, um Liefer- und Einrichtungsengpässe zu vermeiden.

⚠️ Unser Tipp: Nutzen Sie den Wechsel und steigen Sie direkt auf das zukunftssichere TI-Gateway wie e-connect um!

💡 Lesen Sie auch: TI-Anbieter wechseln: 5 praktische Tipps


FAQ

Ihre Fragen zum Tausch von eHBA, SMC-B und gSMC-KT – unsere Antworten kurz und knapp:


Die bisherigen RSA-basierten Sicherheitszertifikate werden nicht mehr unterstützt. Der Wechsel zu ECC-Zertifikaten sorgt für mehr Sicherheit in der Telematikinfrastruktur.

Gemäß aktuellen Vorgaben müssen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Praxisausweise (SMC-B) der Generation 2.0 bis zum 30.06.2026 ausgetauscht werden. Die gSMC-KT bis zum 31.12.2026. Wir empfehlen, die Entwicklungen regelmäßig zu verfolgen.

Ohne gültige Zertifikate verlieren Sie den Zugang zur Telematikinfrastruktur, was zu Betriebsstörungen, rechtlichen Konsequenzen und möglichen Honorarkürzungen führt.

Kontaktieren Sie Ihren Kartenherausgeber für eHBA und SMC-B der Generation 2.1. gSMC-KT können Sie in unserem Webshop bestellen.

Auch Konnektoren können von ablaufenden Zertifikaten betroffen sein. Prüfen Sie dies rechtzeitig, um Engpässe zu vermeiden. Die gematik empfiehlt auf TI-Gateway-Lösungen umzusteigen.


Dieser Beitrag wurde am 25.03.2026 aktualisiert.