Gesetzliche Änderungen für Zahnarztpraxen 2026

Ab 2026 treten bedeutende gesetzliche Änderungen für Zahnarztpraxen in Kraft. Vor allem die Dokumentation von Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sowie technische Umstellungen sollen für eine bessere Versorgung und mehr Praxissicherheit sorgen. Wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.

🎯 Das Wichtigste in Kürze:

Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 und TI-Konnektoren ohne ECC-Verschlüsselung müssen bis Ende 2025 getauscht werden. Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern werden ab 2026 im Gelben Heft dokumentiert. Es besteht eine Pflicht zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) mit Sanktionen bei Verstößen. Ab 2026 gelten strengere IT-Sicherheitsregeln für die Praxisorganisation und Software. Der elektronische Medikationsplan (eMP) wird voraussichtlich ab Herbst 2026 in der ePA geführt.

Pflichttausch für wichtige TI-Komponenten – teils noch bis Ende 2025

Das Dringendste vorweg: Bis zum 31. Dezember 2025 müssen Zahnarztpraxen den TI-Konnektor sowie elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 aufgrund veralteter Verschlüsselungstechnologie austauschen, da diese ab 1. Januar 2026 nicht mehr nutzbar sind. Auch weitere TI-Komponenten wie der Praxisausweis (SMC-B) und die Sicherheitsmodulkarte für Kartenterminals (gSMC-KT) der Generation 2.0 müssen bis Mitte oder Ende 2026 ersetzt werden. Der rechtzeitige Austausch sichert die Einhaltung aktueller Verschlüsselungs- und Sicherheitsstandards der Telematikinfrastruktur und gewährleistet einen reibungslosen Praxisbetrieb.

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Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen im Gelben Heft

Ab Januar 2026 werden zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen (FUZ1 – FUZ6) einheitlich im Gelben Heft dokumentiert. In dem Untersuchungsheft wurden bisher nur die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 – U9) für Kinder im Alter von sechs Monaten bis sechs Jahren aufgeführt. Ziel ist es, die frühkindliche Mundgesundheit zu stärken und für eine bessere Vernetzung mit der kinderärztlichen Betreuung zu sorgen. Jede Untersuchung umfasst eine klinische Befundung sowie eine Beratung zu Mundhygiene, Ernährung und Fluoridanwendung.

Bereits ausgegebene Hefte werden mit Einlegeblättern ergänzt, die den Eltern von den Kinderärzten zur Verfügung gestellt werden. Neugeborene ab 2026 erhalten die neue Version inklusive des Abschnitts zur Zahnvorsorge. Langfristig ist auch eine digitale Dokumentation des Gelben Hefts als Medizinisches Informationsobjekt (MIO) geplant. Die Dokumentation in der Praxissoftware bleibt weiterhin notwendig.

Vorteile auf einen Blick:

  • Gemeinsame Übersicht aller Vorsorgetermine
  • Mehr Aufmerksamkeit für Zahngesundheit
  • Frühzeitige Kariesprävention
  • Bessere Zusammenarbeit von Zahn- und Kinderärzten

Die entsprechenden Änderungen in unseren PVS-Lösungen DS4 und DS-Win werden mit den kommenden Updates bereitgestellt. Wir informieren Sie rechtzeitig. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige KZV. Weiterführende Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten der KZBV und vom G-BA.


ePA-Pflicht: Sanktionierung bei Nichteinhaltung

Seit dem 1. Oktober 2025 sind Zahnärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ab 2026 können den Praxen empfindliche Sanktionen drohen, falls die ePA nicht befüllt wird oder die technischen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Zahnarztpraxen mit dem DS-Win und der Produkterweiterung e-health sind seit dem General-Update 2/2025 automatisch auf dem aktuellen Stand der ePA 3.0. Auch Nutzer der webbasierten Praxissoftware DS4 erhalten die ePA-Funktionen komfortabel über e-health bzw. easyTI.

Werden Einträge in die ePA nicht vorgenommen, müssen die Gründe dafür sorgfältig in der Patientenakte der Praxis dokumentiert werden. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren, wenn gesundheitliche Gründe, der Schutz des Kindeswohls oder schutzwürdige Rechte Dritter betroffen sind.

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Neue Anforderungen an die IT-Sicherheit

Ab dem 2. Januar 2026 gelten neue Anforderungen an die IT-Sicherheit in Zahnarztpraxen. Die überarbeitete IT-Sicherheitsrichtlinie bringt mehrere verbindliche Neuerungen mit sich, welche die Praxen organisatorisch und technisch betreffen. Neu ist unter anderem die strukturierte Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Zusätzlich müssen regelmäßige Schulungen zur IT- und Informationssicherheit durchgeführt und dokumentiert werden, um das gesamte Praxisteam für Risiken hinsichtlich der Informationssicherheit systematisch zu sensibilisieren. Auch die Verantwortung für Datensicherungen wird klar geregelt: Praxen müssen eine zuständige Person benennen, regelmäßige Sicherungen durchführen und Tests zur Wiederherstellung dokumentieren. Darüber hinaus gelten strenge Vorgaben für Updates: Sicherheitsrelevante Updates der Praxissoftware müssen zeitnah zum Erscheinungstermin installiert werden. Software oder Betriebssysteme ohne aktiven Support dürfen nicht mehr verwendet werden.

Ausführliche Informationen zur IT-Sicherheitsrichtlinie erhalten Sie auf den Seiten der KZBV.


Intergration des elektronischen Medikationsplans (eMP) in die ePA

Voraussichtlich ab Oktober 2026 wird der elektronische Medikationsplan (eMP) von der Gesundheitskarte in die elektronische Patientenakte (ePA) überführt. Der eMP bietet eine strukturierte, digitale Übersicht über alle aktuell eingenommenen Medikamente eines Patienten inklusive Dosierungen und Einnahmehinweisen. Damit haben Arzt- und Zahnarztpraxen alle relevanten Informationen auf einen Blick parat und können mögliche Wechselwirkungen oder Kontraindikationen schneller erkennen.

Anspruch auf einen eMP haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei GKV-verordnete Medikamente einnehmen. Der Plan wird elektronisch bereitgestellt und kann zukünftig direkt in die ePA eingebunden werden. Der ursprünglich für Mitte 2025 geplante Start wurde auf Oktober 2026 verschoben, um eine optimale technische Umsetzung zu gewährleisten. Für Praxen bedeutet das: Es bleibt noch etwas Zeit, die Software- und TI-Infrastruktur sowie unser DS-Win oder DS4 auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.


Fazit

Das Jahr 2026 bringt für Zahnarztpraxen zahlreiche Neuerungen – von der ePA 3.0 über das Gelbe Heft bis hin zu neuen Sicherheitsstandards und Abrechnungsregelungen. Wer rechtzeitig handelt und die eigenen Systeme anpasst, sichert nicht nur die gesetzliche Konformität, sondern profitiert auch von effizienteren Abläufen im Praxisalltag. Mit unseren Softwarelösungen DS-Win und DS4 bleiben Sie jederzeit auf dem aktuellsten Stand – sicher, zukunftsorientiert und optimal vorbereitet auf die digitalen Anforderungen von morgen.


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