Die eAU wird ab 1. Oktober 2021 verpflichtend für Zahnärzte

eAu Zahnärzte Zahnarzt AU-Bescheinigung

Nach und nach werden Praxisprozesse, die bislang papiergebunden waren, durch neue TI-Anwendungen digitalisiert. Ab dem 1. Oktober 2021 gehört auch die AU-Bescheinigung dazu. Wir erklären, welche Schritte der Gesetzgeber genau vorsieht und welche Voraussetzungen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis schaffen müssen, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einzuführen.

Digitalisierung der AU-Bescheinigung in mehreren Schritten

Für Zahnärzte ist Folgendes wichtig: Eine Krankschreibung, die z. B. nach einem chirurgischen Eingriff erforderlich ist, erfolgt nach dem 1. Oktober auf dem digitalen Wege per eAU. Mit der Einführung der digitalen Bescheinigung müssen zukünftig nicht mehr die gesetzlich versicherten Patienten selbst ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies erfolgt zukünftig über die Zahnarztpraxis an die Krankenkasse, die wiederum den Arbeitgeber informiert.

Im ersten Schritt leitet die Praxis die AU-Daten ausschließlich an die Krankenkassen weiter. Die Übertragung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Der Patient selbst erhält zunächst weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Damit verbleibt auch die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, zunächst beim Patienten. Ab 1. Juli 2022 folgt dann der zweite Schritt und auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber soll nur noch digital erfolgen. Allerdings sind Zahnärzte weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken.

Was wird für die Übermittlung der eAU benötigt?

Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Frist nochmals verlängert wird. Um für den Stichtag am 1. Oktober gerüstet zu sein, sollten Zahnarztpraxen daher im Laufe des zweiten Quartals die notwendigen Vorkehrungen treffen.

Die technischen Voraussetzungen für die Zahnarztpraxen sind:

  • ein Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst), um die eAU übermitteln zu können
  • ein Update des VSDM-Konnektors (Update zum E-Health-Konnektor)
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), um die eAU elektronisch signieren zu können.

Um die neue TI-Anwendung ab 1. Oktober nutzen zu können, spielt die Praxissoftware eine entscheidende Rolle, denn sie stellt die notwendigen AU-Formulare bereit und übernimmt die elektronische Übertragung und automatische Adressierung an die Krankenkasse. Dampsoft-Kunden sind mit dem e-health-Paket für DS-Win auf der sicheren Seite.

Dampsoft ist von Anfang an dabei

Bereits vor rund drei Jahren trat Dampsoft einer Arbeitsgruppe bei, die sich mit der Einführung von KIM befasste und heute von der gematik geführt wird. Am 15. September 2020 konnte die Funktionalität der e-health-Lösung von Dampsoft bereits unter Beweis gestellt werden: Bei einem Test gelang es deutschlandweit erstmals einem PVS-Hersteller eine eAU über den KIM-Dienst an eine Krankenkasse zu übertragen. Am 22. April 2021 wurde die Übertragung nochmals erfolgreich live in der Arbeitsgruppe der gematik vorgeführt: Aus dem DS-Win heraus konnte eine eAU an die Techniker Krankenkasse übertragen werden.