ePA-Pflicht ab 01.10.: So clever nutzen Zahnarztpraxen die elektronische Patientenakte

So clever nutzen Zahnarztpraxen die elektronische Patientenakte

Ab 1. Oktober 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend. Für Zahnarztpraxen eröffnen sich damit neue Wege, Abläufe effizienter zu gestalten und Patienten besser zu integrieren. Wir zeigen, was kommt und stellen eine Checkliste bereit, mit der sich Praxisteams gezielt vorbereiten können.



Was ist die „ePA für alle“ und warum kommt die Pflicht ab 01.10.2025?

Die ePA ist eine digitale Patientenakte, in der alle wichtigen Gesundheitsdaten wie Befunde, Arztbriefe, Medikationslisten und das eZahnbonusheft als medizinische Informationsobjekte (MIO) zentral an einem Ort gespeichert und von medizinischen Einrichtungen eingesehen werden können. Seit Januar 2025 wird die ePA 3.0 bzw. „ePA für alle“ Schritt für Schritt bundesweit eingeführt. Die elektronische Patientenakte wird für alle gesetzlich Versicherten dauerhaft bereitgestellt, sofern keine ausdrückliche Widerspruchserklärung des Patienten vorliegt (Opt-out-Verfahren). Die Nutzung der ePA wird ab dem 01.10.2025 für alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen verpflichtend. Wer jetzt digitale Ausstattung, Praxisteam, Prozesse und Patienten vorbereitet, gestaltet den Übergang reibungslos und gewinnt langfristig mehr Effizienz, Sicherheit und Transparenz.

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Was bringt die ePA? Nutzungsmöglichkeiten im Praxisalltag

  • Befundberichte und Arztbriefe
  • Röntgenbilder im PDF/A-Format
  • Elektronische Medikationsliste
  • eZahnbonusheft

Vorteile der ePA für Zahnarztpraxen und Patienten

Schneller Zugriff auf behandlungsrelevante Daten: Medikationslisten, Befunde und Bonusheft sind in der ePA verfügbar.
Datenschutz und Sicherheit: Die Daten werden innerhalb der TI verschlüsselt gespeichert und übertragen.
Bessere Kommunikation: Informationen stehen allen Leistungserbringern im Rahmen einer Therapie oder Behandlung sofort und medienbruchfrei zur Verfügung.

Weitere Informationen für Praxen und Patienten finden Sie auf den Seiten der KZBV.


Wie Zahnarztpraxen die ePA jetzt einführen und nutzen

Als Softwarehersteller hat Dampsoft die Module zur Nutzung der ePA in den Praxisverwaltungssystemen DS-Win und DS4 rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Mit dem General Update 2/2025 im DS-Win und der Produkterweiterung e-health bzw. easyTI im DS4 sind unsere Kunden automatisch startklar für die ePA 3.0. Darüber hinaus bieten wir eine Reihe von Informationsmöglichkeiten an. Nutzen Sie auch die Informationsangebote von KZBV und gematik! So wird die ePA vom Pflichtprojekt zur echten Chance für Ihre Zahnarztpraxis.


Checkliste zur ePA-Einführung

Die verpflichtende Einführung der ePA ab 01.10.2025 klingt zunächst nach mehr Arbeit, bevor sie ihr enormes Potenzial für einen besseren Arbeitsalltag entfalten kann. Starten Sie Schritt für Schritt:

  1. Prüfen Sie die technischen Voraussetzungen und aktualisieren Sie Ihre Systeme.
  2. Legen Sie klare Verantwortlichkeiten fest und schulen Sie Ihr Team.
  3. Passen Sie Abläufe an, um die ePA nahtlos in Anmeldung und Behandlung zu integrieren.
  4. Informieren Sie Ihre Patienten über die neuen Möglichkeiten.

Unsere kompakte Checkliste, die wir zum Download bereitstellen, unterstützt Zahnarztpraxen dabei, alle wesentlichen Schritte strukturiert und zielgerichtet anzugehen. So behalten Sie den Überblick, vermeiden Stress während der Umstellung und sichern sich die Vorteile der ePA von Anfang an!