Zahnärztin Xenja Walendy im Interview

Xenja Walendy, Zahnärztin und Fachzahnärztin für Oralchirurgie, behandelt seit 2018 in ihrer eigenen Praxis in Frankfurt am Main. Sie hat sich neben der Verwaltungs-Software DS-Win für die digitale Anamnese und Aufklärung mit der Athena-App entschieden. Im Interview verrät sie, warum von Anfang an feststand: In meiner Praxis wird digital gearbeitet!

„Ich wollte herausfinden, ob mein Kindheitstraum, Zahnärztin zu werden, mehr als nur ein Traum ist.“

Frau Walendy, Sie haben Anamnese und Aufklärung Ihrer Patienten bereits zum Praxisstart in Ihren Arbeitsalltag integriert. Was hat Sie dazu bewogen?

Das war eine gemeinsame Entscheidung meines Praxis-Teams und mir. Vor meinem Studium habe ich eine Ausbildung zur zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) gemacht. Ich wollte herausfinden, ob mein Kindheitstraum, Zahnärztin zu werden, mehr als nur ein Traum ist. Zur Zeit meiner Ausbildung wurden die Daten aller Patienten handschriftlich in Karteikarten vermerkt und Dokumente oder Röntgenbilder in verschiedene Ordner ein- und aussortiert. Der ganze Papierkram hat immer eine Menge Zeit und Nerven gekostet. Also habe ich meine Mitarbeiter direkt in die Entscheidung eingebunden und gefragt, ob sie sich vorstellen können, dass Athena uns als digitale Assistenz den Arbeitsalltag erleichtert. Und es war sehr schnell klar: Ja, Athena ist eine echte Unterstützung.

Wie ist die digitale Anamnese in Ihren Praxisalltag eingebunden?

Mit Athena ist die Anamnese vollständig digitalisiert. Das spart Zeit und Ressourcen. Ein Beispiel: Wir benötigen, da wir eine Praxis übernommen haben, zwei verschiedene Anamnesebögen: einen für neue Patienten und einen für Patienten, die bereits bei meinem Vorgänger waren. Dank Athena, muss mein Team nicht erst nachfragen, welcher Bogen benötigt wird und diesen ausdrucken. Die Patienten wählen das entsprechende Dokument auf dem iPad aus und geben das iPad nach dem Ausfüllen wieder ab. Die Daten werden automatisch ins DS-Win übertragen. Nach einem langen Tag liegen keine Dokumente mehr in der Ablage, die noch händisch in das Verwaltungssystem eingetragen werden müssen. Dank der direkten Übertragung ins DS-Win, kann ich eine coole Chefin sein, die ihr Team auch mal eine Stunde früher nach Hause schickt, sobald alle Termine durch sind. Der Verwaltungsaufwand ist einfach deutlich reduziert.

Und wie reagieren die Patienten auf das digitale Ausfüllen des Anamnesebogens?

Das Ausfüllen über das iPad klappt super und die Patienten sind begeistert von meinem professionellen Praxisauftritt. Sogar bei älteren Patienten funktioniert der Umgang mit dem iPad und der App ganz intuitiv. Ein Vorteil für die ältere Generation ist auch, dass sie Texte und Bilder auf dem iPad vergrößern können. In meiner Zeit als ZFA musste ich häufiger beim Ausfüllen der Anamnesebögen helfen, wenn Patienten zum Beispiel ihre Brille vergessen haben oder die Schrift zu klein war. Heute benötigen die Patienten nur sehr selten Unterstützung beim Ausfüllen.

Warum ist Ihnen eine anschauliche Aufklärung Ihrer Patienten ganz besonders wichtig?

Als Oralchirurgin ist es mir extrem wichtig, meine Patienten bestmöglich zu beraten und aufzuklären. Ich erkläre ganz genau, welche Behandlungsoptionen es gibt und wie der Eingriff Schritt für Schritt ablaufen wird. Die Athena-App ist eine Unterstützung in meinem Arbeitsalltag, auf die ich nicht mehr verzichten möchte. Bevor ich meine eigene Praxis übernommen hatte, habe ich meine Patienten an meinen Schreibtisch gesetzt, um ihnen zum Beispiel Röntgenaufnahmen zu zeigen.

„Die Athena-App ist eine Unterstützung in meinem Arbeitsalltag, auf die ich nicht mehr verzichten möchte.“

Heute kann ich auf Athena zurückgreifen und habe jede Menge Video- und Bildmaterial, dass ich mit eigenen Aufnahmen ergänzen kann und in der App bearbeite. Gleichzeitig protokolliert Athena mein Aufklärungsgespräch automatisch. Auch praktisch: Meine Patienten und ich unterschreiben das Protokoll direkt auf dem iPad. Das PDF-Dokument schicke ich meinen Patienten im Nachgang, damit sie zu Hause etwas Handfestes zum Nachlesen haben. So sind beide Seiten auf der sicheren Seite.

Und wie reagieren Ihre Patienten auf die Aufklärung mithilfe der Athena-App?

Die Beratung ist dank der anschaulichen Bilder und Videos einfach viel leichter verständlich für die Patienten. Sie kennen in der Regel nicht die medizinischen Fachbegriffe. Dank Athena können sie viel leichter nachvollziehen, was bei der Behandlung passieren wird. Das gibt besonders Angstpatienten ein Gefühl von Sicherheit und stärkt das Vertrauen zur mir als Zahnärztin. Meine Patienten wissen immer genau, was auf sie zukommt. Die informativen Bilder und Videos, die ich mit eigenen Aufnahmen ergänzen und auch in der App bearbeiten kann, kommen durchweg positiv an.

Nicht verpassen: Im zweiten Teil des Interviews, das im August erscheint, berichtet Xenja von ihrem Mann, der sie bei der technischen Implementierung der Athena-App unterstützt hat und ihr im Praxisalltag den Rücken frei hält.

 

Lernen Sie die digitale Anamnese und Aufklärung mit Athena kennen

Sie möchten die Anamnese und Aufklärung in Ihrer Praxis schnell und einfach digitalisieren? Und das ganz papierlos, automatisch und unabhängig von Ihrer Praxissoftware? Dann ist Athena genau das Richtige für Sie! Überzeugen Sie sich selbst in einem Kennenlern-Termin oder füllen Sie das unten stehende Kontaktformular aus.

 

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Aufklärung ist für viele Zahnärzte eine zeitraubende und unangenehme Aufgabe. Gerade bei Routineeingriffen möchte man Patienten nicht verschrecken, indem man mit der Aufklärung den Teufel an die Wand malt, was alles schiefgehen könnte. Doch das Recht ist hierbei eindeutig: Aufklärung in der Zahnarztpraxis muss sein, selbst bei kleinen Eingriffen! Lesen Sie die 5 größten Irrtümer bei der Aufklärung – und wie Sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Papierflut in den Griff bekommen.

Irrtum 1: Bei Routineeingriffen ist keine Aufklärung nötig

Ist sie doch! Gerade bei Routinebehandlungen wie etwa der Leitungsanästhesie im Unterkiefer sind Nebenwirkungen zwar selten, aber mitunter folgenreich – bis hin zur Schädigung der Nervenfasern. Wer im Falle eines Falles als Zahnarzt nicht nachweisen kann, dass eine Aufklärung erfolgt ist, hat vor Gericht schlechte Karten.

Irrtum 2: Bei offensichtlichen Risiken ist Aufklärung überflüssig

Ein Implantat kann auch verlustig gehen. So weit, so klar – sollte man meinen. Muss ich also als Zahnarzt wirklich auf einen möglichen Implantatverlust hinweisen, wenn ich es gerade einsetze? Muss man, wie das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 29. Mai 2008 feststellte (Az. 12 U 241/07). Obwohl kein Behandlungsfehler vorlag, sondern nur dieser Aufklärungsfehler, sprach das Gericht der Patientin 2.000 Euro Schadensersatz zu. Zudem musste der Zahnarzt die Kosten der Folgebehandlung tragen.

Irrtum 3: Die Beweislast liegt beim Patienten

Zwar muss der Patient vor Gericht grundsätzlich beweisen, dass der Zahnarzt einen Behandlungsfehler begangen und dieser zu einem Schaden geführt hat. Anders hingegen beim vorgeworfenen Aufklärungsfehler: Hier ist der Zahnarzt beweispflichtig, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist. Umso wichtiger ist es, die Aufklärung sorgfältig zu dokumentieren, um sie im Falle eines Falles parat zu haben.

Praxistipp: Nutzen Sie digitale Aufklärung. So haben Sie sämtliche Dokumente im Blick und können mit einem Klick darauf zugreifen, wenn sie benötigt werden – ohne Papierkram zu wälzen.

Irrtum 4: Aufklärung kostet nur Zeit und Nerven

Manche Zahnärzte vermeiden Aufklärungsgespräche, da sie Zeit und Nerven kosten und vermeintlich „nichts bringen“. Streitige Fälle vor Gericht zeigen jedoch: Patienten werden immer klagefreudiger, sodass aufklärungsunwillige Zahnärzte nicht nur gegen das Gesetz verstoßen – ein Eingriff ohne wirksame Aufklärung ist eine strafbare Körperverletzung – sondern auch ihren Geldbeutel gefährden, wenn sie Schadensersatz zahlen müssen.

Irrtum 5: Der Schaden beim Patienten hat nichts mit der fehlenden Aufklärung zu tun

Diese Ansicht ist zwar häufig richtig, führt jedoch zu falschen Schlüssen. Denn sobald der Patient das Gericht überzeugen kann, dass er die durchgeführte Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken nicht gewählt hätte, hat der Zahnarzt ein Problem. Denn in diesem Fall hätte er die Behandlung nicht vornehmen dürfen – und der Schaden wäre nicht entstanden. Mit anderen Worten: Bei fehlender Aufklärung trägt der Zahnarzt das Risiko, für einen Schaden haften zu müssen, selbst wenn seine Behandlung einwandfrei war.

Fazit: Aufklärung kann mühselig sein und zeitraubend. Sie ist jedoch gesetzlich verpflichtend, auch für vermeintliche Routineeingriffe. Tappen Sie als Zahnarzt nicht in die Haftungsfalle, sondern machen Sie es sich leicht, indem Sie die digitale Aufklärung nutzen. Moderne Systeme sind rechtssicher und einfach zu handhaben.

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