Patientenaufklärung: Die 5 größten Irrtümer

Aufklärung ist für viele Zahnärzte eine zeitraubende und unangenehme Aufgabe. Gerade bei Routineeingriffen möchte man Patienten nicht verschrecken, indem man mit der Aufklärung den Teufel an die Wand malt, was alles schiefgehen könnte. Doch das Recht ist hierbei eindeutig: Aufklärung in der Zahnarztpraxis muss sein, selbst bei kleinen Eingriffen! Lesen Sie die 5 größten Irrtümer bei der Aufklärung – und wie Sie bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Papierflut in den Griff bekommen.

Irrtum 1: Bei Routineeingriffen ist keine Aufklärung nötig

Ist sie doch! Gerade bei Routinebehandlungen wie etwa der Leitungsanästhesie im Unterkiefer sind Nebenwirkungen zwar selten, aber mitunter folgenreich – bis hin zur Schädigung der Nervenfasern. Wer im Falle eines Falles als Zahnarzt nicht nachweisen kann, dass eine Aufklärung erfolgt ist, hat vor Gericht schlechte Karten.

Irrtum 2: Bei offensichtlichen Risiken ist Aufklärung überflüssig

Ein Implantat kann auch verlustig gehen. So weit, so klar – sollte man meinen. Muss ich also als Zahnarzt wirklich auf einen möglichen Implantatverlust hinweisen, wenn ich es gerade einsetze? Muss man, wie das Oberlandesgericht Brandenburg mit Urteil vom 29. Mai 2008 feststellte (Az. 12 U 241/07). Obwohl kein Behandlungsfehler vorlag, sondern nur dieser Aufklärungsfehler, sprach das Gericht der Patientin 2.000 Euro Schadensersatz zu. Zudem musste der Zahnarzt die Kosten der Folgebehandlung tragen.

Irrtum 3: Die Beweislast liegt beim Patienten

Zwar muss der Patient vor Gericht grundsätzlich beweisen, dass der Zahnarzt einen Behandlungsfehler begangen und dieser zu einem Schaden geführt hat. Anders hingegen beim vorgeworfenen Aufklärungsfehler: Hier ist der Zahnarzt beweispflichtig, dass die Aufklärung ordnungsgemäß erfolgt ist. Umso wichtiger ist es, die Aufklärung sorgfältig zu dokumentieren, um sie im Falle eines Falles parat zu haben.

Praxistipp: Nutzen Sie digitale Aufklärung. So haben Sie sämtliche Dokumente im Blick und können mit einem Klick darauf zugreifen, wenn sie benötigt werden – ohne Papierkram zu wälzen.

Irrtum 4: Aufklärung kostet nur Zeit und Nerven

Manche Zahnärzte vermeiden Aufklärungsgespräche, da sie Zeit und Nerven kosten und vermeintlich „nichts bringen“. Streitige Fälle vor Gericht zeigen jedoch: Patienten werden immer klagefreudiger, sodass aufklärungsunwillige Zahnärzte nicht nur gegen das Gesetz verstoßen – ein Eingriff ohne wirksame Aufklärung ist eine strafbare Körperverletzung – sondern auch ihren Geldbeutel gefährden, wenn sie Schadensersatz zahlen müssen.

Irrtum 5: Der Schaden beim Patienten hat nichts mit der fehlenden Aufklärung zu tun

Diese Ansicht ist zwar häufig richtig, führt jedoch zu falschen Schlüssen. Denn sobald der Patient das Gericht überzeugen kann, dass er die durchgeführte Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken nicht gewählt hätte, hat der Zahnarzt ein Problem. Denn in diesem Fall hätte er die Behandlung nicht vornehmen dürfen – und der Schaden wäre nicht entstanden. Mit anderen Worten: Bei fehlender Aufklärung trägt der Zahnarzt das Risiko, für einen Schaden haften zu müssen, selbst wenn seine Behandlung einwandfrei war.

Fazit: Aufklärung kann mühselig sein und zeitraubend. Sie ist jedoch gesetzlich verpflichtend, auch für vermeintliche Routineeingriffe. Tappen Sie als Zahnarzt nicht in die Haftungsfalle, sondern machen Sie es sich leicht, indem Sie die digitale Aufklärung nutzen. Moderne Systeme sind rechtssicher und einfach zu handhaben.

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