Hygienepauschale wird verlängert – Tipps für DS-Win

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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern haben sich erneut auf Verlängerung der sogenannten Corona-Hygienepauschale bis 31. März 2022 verständigt. Wir empfehlen Ihnen, im DS-Win  für diese Hygienepauschale eine Analogposition aufzunehmen, die vom 01.01.2022 bis zum 31.03.2022 abrechenbar ist.

Abrechnungsposition ä383 im DS-Win anlegen

Klicken Sie im Hauptmenü auf „Verwaltung“ und gehen Sie in den Bereich „Leistungsverzeichnisse“. Öffnen Sie hier das GOZ-Leistungsverzeichnis und klicken Sie im unteren Bereich auf die Schaltfläche >>Neu<<.

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Bitte beachten Sie, dass diese neu aufgenommene Position zwingend mit einem  „ä“ im Feld „Geb.-Nr.“ beginnen muss, damit das DS-Win den Betrag von 4,02 Euro korrekt berechnet. Für den korrekten Rechnungsdruck ist im Feld „Druck“ die korrekte Gebührenpostion ä383 einzutragen.

Mit der Schaltfläche >>Übernehmen<< wird die neue Position in Ihr GOZ-Leistungsverzeichnis aufgenommen und kann für die Leistungseingabe verwendet werden.

Aktuelle Informationen zur Corona-Hygienepauschale für Zahnärzte finden Sie auf der Seite der BZÄK: https://bzaek.de/goz/informationen-zur-goz.html