Dampsoft stellt sich regelmäßig den Fragen der Telematikinfrastruktur (TI) und sucht Antworten. Aktuell: Das EBZ steht in den Startlöchern – und wie kommt es ab dem Sommer in den Zahnarztpraxen zum Einsatz? Wir spielen einen Beispielfall durch. Außerdem erfahren Sie, warum das DS-Win als „TI-ready“ von der gematik ausgezeichnet wurde und was das für Dampsoft-Kunden bedeutet.

Ab 01.07.2022 soll das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (kurz: EBZ) in den Echtbetrieb gehen. Machen wir ein Gedankenspiel!

Tom T. ist vor Kurzem der Liebe wegen von München nach Berlin gezogen. Er sitzt in seinem neuen Lieblingscafé und beißt herzhaft in ein Stück Kirschkuchen. Eine Kirsche hat noch einen Kern. Tom bricht ein Stück vom Backenzahn ab. Zum Glück hat der Zahnarzt seiner Freundin – Dr. Fuchs – am nächsten Tag einen Termin frei. Blenden wir mal aus, was medizinisch passiert, und lenken unseren Blick auf die Hintergrundprozesse: Wie kann die moderne Technik Tom unter die Arme greifen?

Zunächst sind wir froh, dass Tom von unterwegs und ohne Anruf, sofort einen Termin beim Zahnarzt seines Vertrauens online buchen kann. Das ist schon mal ein Anfang. Nun zum Wesentlichen: In der Vergangenheit war es so, dass Tom nach der Diagnostik und der provisorischen Versorgung seines Backenzahns in der Zahnarztpraxis den ausgedruckten Heil- und Kostenplan (Abk. HKP) in die Hand gedrückt bekam. Diesen musste er selbst per Post an seine Krankenkasse schicken. In der Regel hat diese bis zu vier Wochen benötigt, um Tom zu antworten, wie hoch der Eigenanteil sein und wie viel die Kasse übernehmen würde. Leider hat Tom solche Pläne in der Vergangenheit auch schon mal vergessen, was dazu geführt hat, dass er sein Provisorium lange getragen und gar keine neue Krone bekommen hat. Pech für Tom – Pech für seinen Zahnarzt.

Mit dem elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (Abk. EBZ) wird der Fall bald anders und zügiger – womöglich sogar glücklicher – verlaufen. Dr. Fuchs wird den elektronisch erzeugten HKP mit dem Heilberufsausweis (eHBA) digital signieren und über den KIM-Dienst direkt an Toms Krankenkasse senden. Weil es sich nur um eine einfache Krone handelt, wird sie den Antrag vollautomatisch innerhalb eines Arbeitstages genehmigen. Das Praxisteam vereinbart deshalb schon für den nächsten Nachmittag einen Präparationstermin – zufällig hat ein anderer Patient abgesagt.

Positiver Nebeneffekt: Vor seinem Umzug nach Berlin hat Tom seinen Zahnarzt in München gebeten, seine Zahnakte und das e-Zahnbonusheft in die elektronische Patientenakte (ePA) hochzuladen. So kann das Praxisteam von Dr. Fuchs mühelos alle nötigen Daten ins Praxisverwaltungssystem laden und den Zuschuss schnell berechnen.

Nachdem die Genehmigung bzw. Antwort der Krankenkasse schon am nächsten Morgen wieder via KIM direkt im Praxisverwaltungssystem ankommt, dem Patienten zugeordnet wird und Tom die fällige Mehrkostenvereinbarung am Nachmittag auf dem Tablet unterschreiben kann, startet die Behandlung. Patient und Zahnarzt – beide zufrieden.

Welche Vorteile hat das EBZ für den Patienten und seinen Zahnarzt?

Für Dr. Fuchs und sein Team bedeutet das EBZ-Verfahren deutlich weniger Aufwand, weil anstelle eines Ausdrucks der HKP digital erzeugt wird und sie diesen dann nach dem Signieren direkt versenden können. Bei der Genehmigung werden die Zuschüsse im Plan direkt eingetragen und – sollte es doch mal eine Ablehnung geben – kann durch die Kopier-Funktion der Plan bequem geändert und neu versendet werden. Das neue EBZ-Verfahren kommt nicht nur bei Zahnersatz, sondern auch im Bereich KFO, Kiefergelenk, Kieferbruch – und demnächst auch bei Parodontose – in den Einsatz. Für Tom T. bedeutet es, dass er schon am übernächsten Tag wieder in seine geliebte Schwarzwälder-Kirschtorte beißen kann. So sieht die neue digitale Zahnmedizin von morgen aus.

Die gematik hat kürzlich das DS-Win als „TI-ready“ hinsichtlich ePA ausgezeichnet. Was bedeutet das für die Dampsoft-Kunden?

Als Softwareanbieter freuen wir uns, dass die gematik als nationale Gesundheitsagentur immer mehr ihre wichtige Rolle ausfüllt, die interessierte Öffentlichkeit und Gesundheitsdienstleister wie Arztpraxen oder Apotheken über den aktuellen Stand der Digitalisierung des Gesundheitswesens umfassend und allgemeinverständlich zu informieren. Das Portal der gematik zeigt anhand definierter Merkmale ein anschauliches und leicht nachvollziehbares Farb- und Buchstaben-Schema, welche Softwareanbieter schon „TI-ready“ sind. Das meint, welcher Anbieter bietet seinen Kunden – also den Arzt-/Zahnarztpraxen – in welchem Umfang die Möglichkeit, die digitalen Services (ePA, e-Rezept, demnächst auch EBZ) in der Telematikinfrastruktur zu nutzen. Hierzu hat die gematik sechs Stufen entwickelt – wenn man so will, eine Ampel mit sechs Farben. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet A (grün), dass der Softwareanbieter alle Hausaufgaben bis dato vollständig erfüllt hat (z. B. e-Zahnbonusheft umgesetzt). Je nachdem, wie un-/vollständig die Anforderungen erfüllt werden, entwickelt sich die Ampelfarbe von grün über gelb und orange bis rot, was der rudimentären Erledigung gesetzlicher Anforderungen entspräche. Damit soll auf einen Blick ersichtlich sein, wie weit Softwareanbieter mit der Implementierung der Telematikdienste und -konzeptionen sind.

Was sagt der TI-Score nun über Dampsoft und das DS-Win?

Für das DS-Win von Dampsoft steht die Ampel auf grün, d. h. hinsichtlich ePA und e-Rezept ist die die Praxisverwaltungssoftware „TI-ready“. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und können unsere Kunden mit dem DS-Win optimal mit TI-Diensten versorgen. Darauf sind wir stolz. Und es ist für uns Ansporn, in unseren Bemühungen nicht nachzulassen, und die bestehenden Anwendungen noch komfortabler für unsere Kunden auszugestalten. Wir freuen uns, dass von unabhängiger, regulatorisch-staatlicher Seite unsere unternehmerischen Bemühungen anerkannt werden, wenn es darum geht, die Digitalisierung unseres solidarischen Gesundheitssystems bestmöglich zu fördern. Hier hat Dampsoft seinen Beitrag geleistet und wird dies auch in Zukunft tun. Darauf können sich alle verlassen.

Hier geht’s zur letzten Ausgabe der „Sprechstunde e-health“: Konnektor 2.0? Und Neues zum EBZ

 

Porträt Dr. Andrej Teterin

Gastautor und Leiter des Produktmanagements Dr. Andrej Teterin

Dr. Andrej Teterin ist als Geschäftsbereichsleiter des Produktmanagements und e-health bei Dampsoft unser Experte in Sachen Telematikinfrastruktur. Regelmäßig beantwortet er Fragen und kommentiert die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Zahnmedizin.

ehealth Sprechstunde TI Fluch oder Segen

Dampsoft stellt sich regelmäßig den aktuellen Fragen der Telematikinfrastruktur (TI) und sucht Antworten. Heute: Immer wieder Ärger mit den TI-Konnektoren – was ist dran und wie reagiert Dampsoft? Wir wagen einen kritischen Blick auf alte, aber gediente Technologien, denn auch sie tragen einen Anteil am Großprojekt „TI“. Und: Wie laufen die Vorbereitungen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (kurz EBZ)? Erfahren Sie, was das ist, was es insbesondere Zahnarztpraxen bringt, wann es los geht und vieles mehr!

Unsicher, unzuverlässig und zu alt? Der Frust mit den TI-Konnektoren ist groß. Wie reagiert Dampsoft auf die aktuellen Unsicherheiten mit dem TI-Konnektor?

Aus Kundensicht ist ein gewisser Frust nachvollziehbar. Richtig ist, dass die TI-Technik bisweilen noch etwas wackelig ist oder nicht dem aktuellen technologischen Fortschritt genügt. Wir hören leider von vielen Zahnarztpraxen, dass der Konnektor immer mal wieder ausfällt oder das Kartenterminal neu gestartet werden muss. Das hält den Praxisbetrieb auf – das kostet Zeit, Geld und Nerven. Die technischen Probleme rühren auch daher, dass die TI 1.0 auf Spezifikationen beruht, die teilweise vor vielen Jahren entwickelt wurden.

Lassen Sie uns dennoch auch auf das große Ganze schauen! Die Einführung der Telematik-Infrastruktur ist das größte IT-Projekt in Europa. Ähnlich wie andere „Großbaustellen“ in Deutschland hat es sich durch nicht-fristgerechte oder überteuerte Fertigstellung einen Namen gemacht. Im Kern geht es aber um etwas Fundamentales, was es so flächendeckend kein zweites Mal auf der Welt gibt: Wir schaffen mit der TI in Deutschland einen neuen „Digitalen Vertrauensraum“, in dem 80 Millionen Menschen sicher und zuverlässig – das heißt unter Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht – mit ihrer Ärztin oder Ihrem Zahnarzt kommunizieren und Daten austauschen können. Das hat in der Form und in dem Ausmaß noch kein Land der Welt gestemmt, abgesehen von kleineren Ländern wie im Baltikum oder in Österreich, die aber anders als hier organisiert sind. Seit Bismarck ist das deutsche Gesundheitswesen weltweit Vorreiter, was Zugänglichkeit und Verfügbarkeit von medizinischer Versorgung für Jedermann angeht. Über mehr als 100 Jahre hat sich ein korporatistisches System herausgebildet, das zurecht stetig nach einem Gleichgewicht von unterschiedlichen Interessen der zahlreichen Beteiligten streben muss. Das muss man bei so einem öffentlichen Großprojekt immer bedenken.

Kommen neue Konnektoren mit der TI 2.0?

Wir alle kennen die modernen Software- und Hardwarelösungen aus dem privaten Bereich wie beispielsweise kontaktloses Bezahlen mit dem Smartphone. Nun muss es darum gehen, diese leistungsfähigen Lösungen schnellstmöglich in unser Gesundheitswesen zu holen. Wir brauchen moderne, datenschutzkonforme – und vor allem komfortable und bequeme – technische Lösungen, die dazu führen, dass Ärzte und Zahnärztinnen wieder mehr Zeit für ihre Patienten haben. Das plant die gematik mit der TI 2.0 und an solchen Lösungen arbeitet auch Dampsoft mit Hochdruck. Bleiben Sie gespannt!

Noch ein Satz zum aktuellen Fall der „Secunet-Konnektoren“: Hier dürfte man wieder erleichtert aufatmen. Die gematik hat in einer Mitteilung ausgeführt, dass keine Datenschutzverletzung stattgefunden habe und die Konnektoren auch weiterhin ohne Einschränkung bestimmungsgemäß verwendet werden können. Das ist gut zu wissen. Was man daraus lernen kann: Es lohnt sich, sachlich und lösungsorientiert mit Schwachstellen und Problemen umzugehen. Angesichts der globalen Lage können wir froh und dankbar sein, in einer Gesellschaft leben zu dürfen, in der wir uns angstfrei und kritisch zu allen Themen äußern können. Nur in einer offenen Gesellschaft kann man den technologischen Fortschritt für die Menschen nutzbar machen.

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (kurz: EBZ) soll im Sommer 2022 starten. Was ist das genau?

Aktuell werden die Heil- und Kostenpläne (HKP) noch auf Papier ausgedruckt. Ab Sommer 2022 soll dies in ein elektronisches Verfahren überführt werden. Zukünftig wird es möglich sein, direkt aus dem Praxisverwaltungssystem über die TI einen elektronischen Antrag an die Krankenkasse zu versenden und die Antwort von dieser zu empfangen. Die vielleicht wichtigste prozessuale Änderung: Bis dato erstellt die Praxis den Plan und gibt dem Patienten den Plan mit. Der Patient selbst schickt den Plan per Post an seine Kasse. Die Kasse prüft und schickt die Antwort an den Patienten. In Zukunft wird der Plan digital aus dem PVS direkt an die Kasse geschickt; die Kasse prüft, genehmigt oder lehnt ab und schickt die Antwort dann zurück an die Zahnarztpraxis.

Die Idee dahinter: Die Kostenträger wollen die Beantragungsverfahren vereinheitlichen und (teil-)automatisieren. Was bringt das? Die Patienten und Praxen müssen nicht mehr lange auf eine Antwort warten. Stattdessen ist – gerade bei einfachen Plänen – mit einer deutlich zügigeren Genehmigung zu rechnen. Patienten könnten demzufolge schneller versorgt werden. Positiver Nebeneffekt: Jedes Jahr werden deutschlandweit mehrere Millionen Pläne aufgestellt, eingereicht und verarbeitet. Mit der Digitalisierung dieser Vorgänge können Tonnen an Papier für ausgedruckte Pläne und Briefumschläge eingespart werden.

Jede Zahnarztpraxis erstellt durchschnittlich circa einen Plan pro Tag. Gemeinsam mit unseren Kunden halten wir EBZ für das – mit großem Abstand – aktuell spannendste Thema im Rahmen der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Insofern sind wir sehr froh, dass viele Kunden die Vorteile des neuen Verfahrens für Praxen und Patienten sehen und nutzbar machen wollen.

Wie laufen die Vorbereitungen zum EBZ bei Dampsoft?

Dampsoft hat bereits 2021 mit Hochdruck und einem eigenen Team die entsprechenden internen Konzeptionierungen und Entwicklungen vorangetrieben. Wir testen seit mehreren Monaten mit einigen ausgewählten Krankenkassen sehr intensiv den Datenaustausch für viele unterschiedliche Konstellationen. Seit einigen Wochen testen wir EBZ auch mit ersten Pilotpraxen im Rahmen der Regelversorgung. Dabei lernen alle dazu und versuchen, einen Großteil der Kinderkrankheiten zu identifizieren und zu heilen. Mal so zur Einordnung: Der eAU-Versand ist ein Kinderspiel im Vergleich zum EBZ-Verfahren, weil jeder Mensch anders ist und die Praxen das Thema Planung und Beantragung gemäß Bundesmantelvertrag unterschiedlich gehandhabt haben.

Damit EBZ den größtmöglichen gesamtgesellschaftlichen Nutzen erzeugt, wäre es sehr wünschenswert, ja zwingend erforderlich, dass alle Krankenkassen das Verfahren beherrschen – und zwar nicht erst zum Marktstart. Bisher haben – Stand heute – nur 15 von 97 Kassen die Voraussetzungen geschaffen, um in der aktuellen Pilotphase mitzumachen. Mit Verlaub – das ist viel zu wenig für einen flächendeckenden Einsatz!

Klar ist auch, wir brauchen eine schrittweise Einführung in der Praxis. Es braucht Zeit, bis jahrzehntelang gewohnte Prozesse nach und nach in den Praxen umgestellt werden. Dafür machen wir uns stark. Wir brauchen eine versorgungsorientierte Digitalisierung mit Augenmaß, eine überhastete Einführung, wie zuletzt bei der PA-Richtlinie im Herbst 2021, ist wenig zielführend.

Hier geht’s zur letzten Ausgabe der „Sprechstunde e-health“: Zum Strategiewechsel der gematik.

e-health FAQ

 

Porträt Dr. Andrej Teterin

Gastautor und Leiter des Produktmanagements Dr. Andrej Teterin

Dr. Andrej Teterin ist als Geschäftsbereichsleiter des Produktmanagements und e-health bei Dampsoft unser Experte in Sachen Telematikinfrastruktur. Regelmäßig beantwortet er Fragen und kommentiert die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Zahnmedizin.

ehealth Sprechstunde TI Fluch oder Segen

Dampsoft stellt sich regelmäßig den aktuellen Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI) und sucht Antworten. Heute: Welchen Kurs verfolgt die neue Bundesregierung in Sachen TI und Digitalisierung im Gesundheitswesen? Wir schauen gespannt nach Berlin und zur gematik. Wie stellt sich Dampsoft den Herausforderungen der TI? Erfahren Sie, wie wir einen Software-Rollout vorbereiten.

Die neue Bundesregierung hat ihren Dienst angetreten. Welchen Kurs verfolgt sie in Sachen TI und Digitalisierung im Gesundheitswesen?

Mit Prof. Dr. Karl Lauterbach und den parlamentarischen Staatssekretären ist die Spitze des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) neu besetzt worden. Derzeit bleibt noch abzuwarten, ob es eine weitere Beschleunigung oder eher ein Moratorium geben wird. Klar ist: Die Digitalisierung der Gesundheitsversorgung geht weiter.

Mit einem Gesellschafteranteil von 51 % hat das BMG seinen Einfluss in der gematik seit 2019 in erheblichem Umfang genutzt und viele brachliegende Themen beschleunigt und umgesetzt. Das mag nicht jedem gefallen, denn die Vor- und Nachteile sind in den Praxen und Kliniken zu spüren. Dennoch überwiegen die Vorteile, weil damit die Voraussetzungen geschaffen wurden, dass die Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung flächendeckend greifen kann. Ein Verdienst, das für immer mit dem Kabinett Merkel IV und Jens Spahn verbunden bleiben wird.

Schon bald wird sich das BMG in Sachen Digitalisierung personell und inhaltlich neu positionieren. Neben dem Schwergewicht der Corona-Pandemie, was uns alle stark fordert, hat das BMG weitere Reformen auf der Agenda. Mit welchen konkreten Fristen, Vorhaben und Vorstößen das Thema Digitalisierung weiterhin behandelt wird, das wird noch erwartet. Erstmal heißt es, KIM und eAU für den Massenbetrieb fit zu machen und die neuen Prozesse in den Praxen einzuüben. Das wird den Kundenservice aller PVS-Anbieter weiterhin stark fordern. Hinzu kommt die vorbereitende Testung des e-Rezepts in 2022. Die erst kürzlich verkündete neue Marschroute der gematik, das e-Rezept voranzubringen und die Testphase zu intensivieren, finden wir nachvollziehbar und begrüßen die Entscheidung ausdrücklich.

Strategiewechsel der gematik hin zu versorgungsorientierter Digitalisierung

Gute Softwareentwicklung braucht Zeit für Konzeption, Testung, Dokumentation und Kundenkommunikation. Es reicht nicht aus, neue Software pünktlich auszuliefern. Auf der Nutzerseite müssen hunderttausende Mitarbeiter in Arztpraxen und Kliniken entsprechend informiert, geschult und neue Abläufe trainiert werden. Softwareanbieter übernehmen hier immer mehr die technische, organisatorische und personelle Steuerung der Versorgungsprozesse von morgen. Daher bleibt zu hoffen, dass wir alle in Zukunft von den neuen politischen Entscheidungsträgern und Körperschaften mehr Verständnis und weniger Druck erhalten, damit das gemeinsame Vorhaben, die Digitalisierung im Gesundheitswesen, nachhaltig gelingen kann. Sie muss zu einer Vereinfachung und Verbesserung der Situation führen und den Patienten zugutekommen. Und ja, die Umgewöhnung kostet auch Kraft, insbesondere dann, wenn es um jahrzehntelange manuelle Arbeitsprozesse geht. Insofern sollte es das Ziel aller Beteiligten sein, die Digitalisierung versorgungsorientiert voranzutreiben und für die Menschen in der Gesundheitsversorgung komfortabel und unterstützend wirken zu lassen.

Ein Blick hinter die Kulissen von Dampsoft: Wie wird ein Rollout für eine neue Software-Lösung vorbereitet?

Dampsoft hat bereits seit Anfang 2019, als die gematik unter Federführung von Jens Spahn umstrukturiert wurde, den Kontakt zu Arbeitsgruppen und politischen Entscheidungsträgern gesucht. Seit 2020 konnten wir verschiedene Entwicklungspartnerschaften mit einigen Gesetzlichen Krankenversicherungen ins Leben rufen und den digitalen Datenaustausch konzeptionieren, technisch einüben und mit ersten Testpraxen ausprobieren. Als PVS-Anbieter hatten wir bis dahin keinen direkten Kontakt zu Krankenkassen. Insofern ging es erstmal darum, Vertrauen und Verständnis füreinander aufzubauen. Die Vorbereitungszeit hat sich ausgezahlt. Im Herbst 2020 hat Dampsoft bundesweit die erste eAU über die TI an ein Krankenkassen-IT-System gesendet. Ein Jahr vor Marktstart haben wir gezeigt, wie man frühe Tests mit Zahnarztpraxen nutzen kann, um weitere praktische Erfahrungen zu sammeln – nach dem Motto „fail fast, fail often“. Auf diesen Erfahrungen bauen wir mit Blick auf weitere Entwicklungen auf, z. B. für das elektronische Antrags- und Genehmigungsverfahren, das insbesondere für Zahnärzte schon sehr bald von großer Relevanz und Interesse sein dürfte. Bleiben Sie gespannt!

Hier geht es zum ersten Teil der e-health-Sprechstunde: TI – Fluch und Segen

e-health FAQ

 

Porträt Dr. Andrej Teterin

Gastautor und Leiter des Produktmanagements Dr. Andrej Teterin

Dr. Andrej Teterin ist als Geschäftsbereichsleiter des Produktmanagements und e-health bei Dampsoft unser Experte in Sachen Telematikinfrastruktur. Regelmäßig beantwortet er Fragen und kommentiert die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Zahnmedizin.

eBonusheft

Ende November wurde unter Aufsicht der gematik das erste elektronische Zahnbonusheft aus dem DS-Win an eine elektronische Patientenakte erfolgreich übermittelt. Ein weiterer Meilenstein für die Telematikinfrastruktur − insbesondere zur Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung − ist erreicht und sorgt für echte Mehrwerte.

Zahnärzte und Patienten gleichermaßen dürften erleichtert aufatmen, wenn 2022 das elektronische Zahnbonusheft (kurz: e-Zahnbonusheft) kommt und ihnen so manches Unbehagen in Zukunft erspart bliebe. Aber eins nach dem anderen: Am 26. November 2021 wurde das erste digitale Zahnbonusheft innerhalb der Telematikinfrastruktur an eine elektronische Patientenakte (kurz: ePA) übermittelt. Bei dem Testlauf unter Aufsicht der gematik wurde das sogenannte Medizinische Informationsobjekt (kurz: MIO) voll digital aus der Praxisverwaltungssoftware DS-Win mittels eines TI-Konnektors an ein Aktensystem für Krankenkassen (Hersteller jeweils: RISE GmbH) übertragen, empfangen und in der Patientenakte fehlerfrei abgelegt. Das stellt einen weiteren Meilenstein für die Digitalisierung der zahnärztlichen Versorgung dar und hat darüber hinaus eine unmittelbar positive Auswirkung auf die Patientenversorgung.

Zur Bedeutung des Zahnbonusheftes für die Digitalisierung der Zahnmedizin

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz gibt Patienten ab dem 01.01.2022 zahlreiche erweiterte Möglichkeiten zur Nutzung der elektronischen Patientenakte. Die Leistungserbringer sind aufgefordert, diesem Wunsch der Patienten nachzukommen. Damit die ePA auch mit Informationen gefüllt wird, haben Patienten einen Anspruch darauf, dass Ärztinnen und Ärzte Daten in die ePA eintragen. Hierzu gehört ab 2022 auch das elektronische Zahnbonusheft. Für die Patienten bleibt die Nutzung der ePA und folglich des Zahnbonusheftes weiterhin freiwillig.

Nicht nur zur Erhaltung der Zahngesundheit sollten Versicherte jährlich zur Zahnkontrolle gehen. Regelmäßige Vorsorge spart Geld, wenn ein Zahnersatz fällig wird und das Bonusheft lückenlos gefüllt ist. Für jede Kontrolluntersuchung in der Zahnarztpraxis erhält der Versicherte bislang einen Stempel im gedruckten Zahnbonusheft. Können Versicherte für fünf Jahre diese Stempel nachweisen, erhalten sie beispielsweise bei einer Zahnersatzbehandlung einen höheren Kostenzuschuss von der Krankenkasse.

Mit dem digitalen Zahnbonusheft in der ePA wird die Versorgung nun patientenfreundlicher, weil der Patient sein Bonusheft quasi nicht mehr vergessen oder verlieren kann, sondern es stets digital in der ePA verfügbar ist. Unmittelbar nach der Behandlung kann der Eintrag in die ePA durch die Praxis vorgenommen werden. Unnötige Ersatzbescheinigungen oder zeitaufwändige Nacheintragungen werden vermieden. Bei einem Zahnarztwechsel oder Umzug kann auch der neue Zahnarzt mit Einwilligung des Versicherten auf das e-Zahnbonusheft zugreifen und dieses fortführen. Ein digitales zahnärztliches Bonusheft kann Mehraufwand sowohl für den Versicherten als auch für den Zahnarzt reduzieren.

Telematik-Anwendungen von Dampsoft

Mit dem erfolgreichen Testlauf zum elektronischen Zahnbonus konnte Dampsoft die hohe Funktionalität seiner TI-Lösung unter Beweis stellen. Die Produkterweiterung e-health für die Praxisverwaltungssoftware DS-Win ermöglicht Zahnarztpraxen die vollumfängliche und komfortable Nutzung aller aktuellen und künftigen TI-Anwendungen.

e-health
e-health FAQ

 

ehealth Sprechstunde TI Fluch oder Segen

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen hat Fahrt aufgenommen. Viele Zahnarztpraxen sind bereits an Bord. Als digitaler Lösungsanbieter sitzen wir bei Dampsoft im selben Boot. Unser gemeinsames Ziel: ein sicheres und effizientes Gesundheitsnetzwerk mitzugestalten. In unserem neuen Beitragsformat wollen wir uns regelmäßig den aktuellen Fragen zur TI stellen und suchen Antworten.

Wo steht die Telematikinfrastruktur im Jahr 2021?

Stellen Sie sich die Telematikinfrastruktur (TI) einmal bildlich als eine Sinfonie vor. Die Akteure im Gesundheitswesen sind das Orchester, das sie spielen soll. 2021 fand die Generalprobe statt. Die Rahmenbedingungen im Konzerthaus waren eher düster: Die Corona-Pandemie warf und wirft auch weiterhin ihren dunklen Schatten über alle Lebensbereiche − über die Gesundheitsversorgung im Besonderen. Alle Zahnarztpraxen gaben auch in diesem Jahr alles, um die wohnortnahe zahnmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten. Fast nebenbei wurde die neue PAR-Richtlinie eingeführt und umgesetzt. Und dennoch haben fast alle die Zeichen der Zeit erkannt und sind den Weg der Digitalisierung mitgegangen. Das ist nicht selbstverständlich. Kein anderer Bereich im Gesundheitswesen ist für die TI so gut ausgestattet wie die Zahnmedizin.

Durch die zahlreichen Anfragen unserer Kunden ist uns sehr wohl bewusst, welche Kraftanstrengungen den Praxen bisher durch den Gesetzgeber abverlangt wurden: Beschaffung der eHBAs bei den Kammern, Sorge vor Honorarkürzungen im Rahmen der ePA-Einführung, Fristverschiebungen, regelmäßige Konnektor-Updates, Erreichbarkeit der zentralen TI-Komponenten und damit verbundene zeitweise Probleme beim Einlesen der eGKs, die schwierige Einführung von KIM und zuletzt der eAU.

Hohe Nachfrage nach TI-Komponenten von Dampsoft

Bei Dampsoft haben wir weite Teile des Unternehmens auf das Thema Digitalisierung und TI ausgerichtet; von der frühzeitigen Information und Aufklärung unserer Kunden, über die pünktliche Bereitstellung aller Updates im DS-Win, bis hin zu zahlreichen digitalen und persönlichen Angeboten zur Unterstützung und Hilfe. Für uns ist klar: Um unserem Anspruch als digitaler Lösungsanbieter gerecht zu werden, müssen wir unsere Kunden beim Thema Digitalisierung an die Hand nehmen. Wir haben es in kurzer Zeit geschafft, sehr viele Praxen mit unserem neuen Produkt „e-health“ auszustatten, um sie startklar für die TI zu machen. Zuletzt konnten wir alle pünktlich mit der KIM-Lösung versorgen, so dass die Praxen fristgemäß zum 1. Januar 2022 mit der eAU loslegen können. Zugegeben: Das war auch für uns eine große Herausforderung. Aber gemeinsam – und damit zurück zu unserem Bild von der TI als Sinfonie – haben wir die Generalprobe bestanden. Wir sind zuversichtlich, dass 2022 das Zusammenspiel der Akteure im digitalen Gesundheitswesen besser aufeinander abgestimmt sein wird und sich mehr Wohlklang einspielen wird.

Sorgt die TI für mehr Arbeit in den Zahnarztpraxen als Mehrwerte zu liefern? Gibt es spürbare Vorteile für Zahnarztpraxen und deren Patienten?

97,5 % aller Zahnarztpraxen sind mittlerweile an die TI angeschlossen. Das ist der Spitzenwert. Kein anderer Leistungserbringer-Bereich ist in dem Umfang in der TI angekommen. Das mag auch an der hohen Technikaffinität der Zahnärzte liegen. Zugleich muss man konstatieren, dass die bisherigen Anwendungen noch überschaubare Mehrwerte für Zahnarztpraxen und deren Patienten bieten. Ob eMP, Notfalldaten, eAU oder ePA 1.0: Die Zahl der Patienten, die diese Anwendungen aktiv beim Zahnarzt einfordert oder benötigt, wird auch in naher Zukunft leider noch überschaubar sein. Auch beim kommenden eRezept muss man sagen: So oft stellen Zahnärzte keine Rezepte aus. Aber das wird sich ändern: Mit dem elektronischen Zahnbonusheft in der ePA 2.0 und dem elektronischen Antrags- und Genehmigungsverfahren warten ab 2022 neue Anwendungen, die die Versorgung patientenfreundlicher und angenehmer gestalten werden.

Wie geht es in 2022 in Sachen TI weiter?

Die Ampel steht auf grün. Auf das zügige Vorantreiben der Digitalisierung haben sich SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Koalitionsverhandlungen geeinigt. Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung mit ersten Eckpunkten für die künftige Digitalisierung des Gesundheitswesens liegt vor. Man ist sich einig, dass die sektorbezogenen Strukturen und Prozesse mit Blick auf den technologischen Fortschritt überdacht und weiterentwickelt werden sollten, um die enormen Vorteile der Digitalisierung in Zukunft noch mehr im Gesundheitswesen zu nutzen. Unsere Hoffnung ist, dass die vielen Hinweise der Leistungserbringer – somit auch der Zahnärzteschaft – noch ernster genommen und die PVS-Anbieter mehr Gehör finden werden. Digitalisierung funktioniert nicht per Anweisung oder Drohung, sondern muss zu einem spürbaren Mehrwert im Tagesalltag führen. Unser Eindruck ist, dass allen Beteiligten in der Branche klar ist, dass das Thema Nutzerakzeptanz wieder mehr im Fokus stehen muss.

e-health von Dampsoft
e-health FAQ

 

Porträt Dr. Andrej Teterin

Gastautor und Leiter des Produktmanagements Dr. Andrej Teterin

Dr. Andrej Teterin ist als Geschäftsbereichsleiter des Produktmanagements und e-health bei Dampsoft unser Experte in Sachen Telematikinfrastruktur. Regelmäßig beantwortet er Fragen und kommentiert die aktuellen Entwicklungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen, besonders im Bereich der Zahnmedizin.

eHBA bestellen und Gutes tun

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet ab 01.10.2021. Dafür benötigen Zahnärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Wir zeigen Ihnen, wie Sie den eHBA bestellen und dazu noch einen Beitrag für die Umwelt leisten können.

Mit der eAU wird der bislang manuelle und ressourcenaufwändige Arbeitsprozess in der Zahnarztpraxis – Formulare bestellen, bedrucken, an Patienten übergeben, an Krankenkasse senden – nahezu vollständig digitalisiert. Bspw. nach einer kieferchirurgischen OP wird die AU nicht länger dem Patienten ausgehändigt, sondern – ohne Umwege – von der Praxis an die Krankenkasse gesendet. Das spart nicht nur Zeit und Geld, sondern auch erheblich viel Papier.

Wer eAU sagt, muss auch eHBA sagen!

Ist Ihre Praxis startklar für die eAU? Um die TI-Anwendungen zu nutzen und Formulare zu unterzeichnen, benötigen Zahnärzte unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und Praxisausweis (SMC-B) zur eindeutigen Identifizierung. Bestellen Sie jetzt direkt bei unserem Partner SHC+CARE, dann wird für jeden ausgestellten eHBA und SMC-B ein Baum in Ihrem Namen gepflanzt. Los geht’s!

eHBA bestellen und Baum pflanzen
Weitere Infos zur Aktion
ePa-Sanktionen vorerst ausgesetzt. e-health

Kurz vor dem Stichtag am 1. Juli zur verpflichtenden Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), gab das Bundesgesundheitsministerium eine Ausnahme der Sanktionen bekannt. Einige Hersteller konnten Zahnarztpraxen nicht pünktlich beliefern, was den flächendeckenden Start der ePA unmöglich machte. Zahnarztpraxen sollten sich trotzdem nachweislich um die Beschaffung der benötigten Komponenten kümmern.

Bundesgesundheitsminister verspricht Aussetzen der ePA-Sanktionen bei Unverschulden

Seit dem 1. Januar stellen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten auf Wunsch eine ePA zur Verfügung. Viele Zahnarzt- und Arztpraxen konnten diese Akten bis vor Kurzem jedoch noch nicht befüllen oder einsehen, weil die dafür nötigen Komponenten, insbesondere das Konnektor-Update und die Anpassung der Praxisverwaltungssoftware (PVS), noch nicht zur Verfügung standen. Mittlerweile unterstützen alle Konnektor-Hersteller die ePA.

Die Sanktionen könnten ausgesetzt werden, „wo objektiv eine Umsetzung nicht geleistet werden kann“, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf dem Deutschen Ärztetag am 4. Mai 2021 zugesichert. Deshalb geht die KZBV bis auf Weiteres davon aus, dass der Gesetzgeber es duldet, dass Praxen nicht sanktioniert werden, die die Frist unverschuldet nicht einhalten konnten.

Abwarten schützt nicht vor Sanktionen

Doch was genau bedeutet „unverschuldet“? Es gibt keine formelle Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums, die eine Aussetzung der Sanktionen genau regelt. Daher empfiehlt die KZBV, dass sich Zahnarztpraxen nachweislich um die Beschaffung der erforderlichen Dienste und Komponenten bemühen sollten, um nicht unter die möglicherweise doch gesetzlich verankerten Sanktionen zu fallen.

Dies trifft zum Beispiel auf etwa 50 % der deutschen Zahnarztpraxen zu, die bisher noch keinen eHBA bestellt haben. Dieser zählt zu den notwendigen Komponenten für die ePA.

Auch Dampsoft empfiehlt allen noch unentschlossenen Zahnärzt:innen, sich zeitnah – bis spätestens zum 01.10.2021 – für den Einsatz der ePA zu entscheiden. Mit der Produkterweiterung e-health können DS-Win-Anwender alle notwendigen Anforderungen abdecken und sich vor Honorarabzügen schützen.

Die Weichen sind gestellt: ePA ab Q4-2021 flächendeckend einsatzbereit?

Aus Sicht der gematik sind mittlerweile die technischen Weichen für die bundesweite Einführung der ePA gestellt: Alle Arztpraxen und Krankenhäuser könnten in den nächsten Wochen das Update für ihren Konnektor installieren. Die Updates des Konnektors und des PVS sind notwendig, um die ePA nutzen zu können.

Auch wenn die Umsetzung der technischen Voraussetzung auf derb Zielgeraden ist, so stellt sich noch die Frage, ob die ePA auf Seiten der Patient:innen in 2021 überhaupt schon von Interesse ist. Aktuell haben sich erst 1 % der Kassenpatient:innen die ePA freischalten lassen. Vermutlich ändert sich dies, sobald u. a. das Zahnbonusheft in der ePA abgebildet werden kann.

 

kim ds-win damposft und rise

Auf die ePA folgt die eAU-Pflicht ab 1. Oktober 2021! Mit der eAU ist es Zahnärzten in Zukunft möglich, die TI-Anwendung „KIM“ zu nutzen. Durch unsere Partnerschaft mit RISE können wir Praxen mit dem DS-Win eine komfortable KIM-Lösung anbieten, die für einen vertraulichen und sicheren Austausch von Dokumenten und Nachrichten innerhalb der Telematikinfrastruktur sorgt. Mehr zu KIM erfahren Sie im folgenden Gastbeitrag von Daniela Glatz, Projektmanagerin e-health (RISE GmbH).

Was genau ist KIM?

Nun ist es soweit: Seit dem 1. Juli 2021 ist die elektronische Patientenakte (ePA) verpflichtend für Zahnärzte und alle Leistungserbringer des deutschen Gesundheitswesens. Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Telematikinfrastruktur. Als Fachanwendung mit enorm hoher Reichweite steht als nächster Schritt ab 1. Oktober 2021 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf dem Plan. Ab diesem Datum sind Zahnärzte verpflichtet, die AU elektronisch über KIM an die Kassen zu senden. Damit wird es nun auch verbindlich/verpflichtend, die TI-Anwendung „KIM“ (Kommunikation im Medizinwesen) zu nutzen. Mit KIM kommunizieren medizinische Einrichtungen und Leistungserbringer aller Sektoren miteinander. Zahnärzte können Patienteninformationen mit anderen behandelnden Ärzten oder Gesundheitseinrichtungen teilen. Anders als per Post, Fax oder unverschlüsseltem E-Mail-Dienst werden sensible Gesundheits- und Patientendaten mit KIM sicher − vor Manipulationen und unbefugtem Zugriff geschützt − übermittelt.

Welche Vorteile erwartet die Zahnärzteschaft mit KIM?

KIM ist nicht nur ein sicheres Verfahren zum Austausch sensibler Daten, sondern ein gutes Beispiel dafür, welche Potenziale in einer vernetzten und patientenorientierten Versorgung mit Hilfe digitaler e-Health-Lösungen liegen. Viele bislang analog oder in Papierform ablaufende Arbeitsschritte werden dadurch vereinfacht, medizinische Informationen liegen transparent und unmittelbar vor. Die Vernetzung aller medizinischen Akteure und relevanten Patientendaten durch Anwendungen wie KIM und ePA hat viele Potenziale, wobei das Wichtigste sicher darin besteht, einen positiven Impact auf den Behandlungserfolg zu haben – für Sie als Zahnärzte sicher der wichtigste Effekt der Digitalisierung. Den ersten Anwendungen elektronischer Arztbrief (eAB) und eAU werden bald weitere folgen, wie etwa elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren, Heil- und Kostenpläne, Abrechnungen oder die Übermittlung von Röntgenbildern.

Dampsoft und RISE bieten Lösung für DS-Win

Zusammen mit unserem Partner RISE können wir Ihrer Praxis eine komfortable KIM-Lösung anbieten. Zur Nutzung von KIM benötigen Sie neben der Produkterweiterung e-health für Ihr DS-Win ein Konnektor-Update von RISE und einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

e-health und KIM online bestellen
eAu Zahnärzte Zahnarzt AU-Bescheinigung

Nach und nach werden Praxisprozesse, die bislang papiergebunden waren, durch neue TI-Anwendungen digitalisiert. Ab dem 1. Oktober 2021 gehört auch die AU-Bescheinigung dazu. Wir erklären, welche Schritte der Gesetzgeber genau vorsieht und welche Voraussetzungen Sie in Ihrer Zahnarztpraxis schaffen müssen, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einzuführen.

Digitalisierung der AU-Bescheinigung in mehreren Schritten

Für Zahnärzte ist Folgendes wichtig: Eine Krankschreibung, die z. B. nach einem chirurgischen Eingriff erforderlich ist, erfolgt nach dem 1. Oktober auf dem digitalen Wege per eAU. Mit der Einführung der digitalen Bescheinigung müssen zukünftig nicht mehr die gesetzlich versicherten Patienten selbst ihre Krankenkasse und den Arbeitgeber über eine Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies erfolgt zukünftig über die Zahnarztpraxis an die Krankenkasse, die wiederum den Arbeitgeber informiert.

Im ersten Schritt leitet die Praxis die AU-Daten ausschließlich an die Krankenkassen weiter. Die Übertragung erfolgt mit Hilfe eines Dienstes für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) – einem E-Mail-Dienst innerhalb der TI. Der Patient selbst erhält zunächst weiterhin einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und die eigenen Unterlagen. Damit verbleibt auch die Aufgabe, den Ausdruck an den Arbeitgeber zu senden, zunächst beim Patienten. Ab 1. Juli 2022 folgt dann der zweite Schritt und auch die Weiterleitung der Daten an den Arbeitgeber soll nur noch digital erfolgen. Allerdings sind Zahnärzte weiterhin verpflichtet, ihren Patienten eine AU-Bescheinigung auf Papier auszudrucken.

Was wird für die Übermittlung der eAU benötigt?

Derzeit ist nicht davon auszugehen, dass die Frist nochmals verlängert wird. Um für den Stichtag am 1. Oktober gerüstet zu sein, sollten Zahnarztpraxen daher im Laufe des zweiten Quartals die notwendigen Vorkehrungen treffen.

Die technischen Voraussetzungen für die Zahnarztpraxen sind:

  • ein Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM-Dienst), um die eAU übermitteln zu können
  • ein Update des VSDM-Konnektors (Update zum E-Health-Konnektor)
  • einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), um die eAU elektronisch signieren zu können.

Um die neue TI-Anwendung ab 1. Oktober nutzen zu können, spielt die Praxissoftware eine entscheidende Rolle, denn sie stellt die notwendigen AU-Formulare bereit und übernimmt die elektronische Übertragung und automatische Adressierung an die Krankenkasse. Dampsoft-Kunden sind mit dem e-health-Paket für DS-Win auf der sicheren Seite.

Dampsoft ist von Anfang an dabei

Bereits vor rund drei Jahren trat Dampsoft einer Arbeitsgruppe bei, die sich mit der Einführung von KIM befasste und heute von der gematik geführt wird. Am 15. September 2020 konnte die Funktionalität der e-health-Lösung von Dampsoft bereits unter Beweis gestellt werden: Bei einem Test gelang es deutschlandweit erstmals einem PVS-Hersteller eine eAU über den KIM-Dienst an eine Krankenkasse zu übertragen. Am 22. April 2021 wurde die Übertragung nochmals erfolgreich live in der Arbeitsgruppe der gematik vorgeführt: Aus dem DS-Win heraus konnte eine eAU an die Techniker Krankenkasse übertragen werden.

Mehr zu e-health
e-health-Paket bestellen

 

eHBA was müssen Zahnärzte wissen?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der Zahnarztausweis der Zukunft. Nur wer sich mit dem Ausweis im Scheckkarten-Format authentifiziert, kann künftig auf die zentralen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zugreifen. Dazu zählen unter anderem der elektronische Medikationsplan (eMP), das Notfalldatenmanagement (NFDM), der eArztbrief und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).

Welche Funktionen übernimmt der eHBA?

Die Anwendungen der TI können zum Schutz der Patientendaten nur in Verbindung mit dem eHBA genutzt werden. Neben der Berechtigungsfunktion zum Lesen und Beschreiben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und deren Anwendungen enthält der eHBA ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat, mit dem die qualifizierte elektronische Signatur (QES) erzeugt werden kann. Das ermöglicht zum Beispiel das digitale Versenden von eArztbriefen, die bisher postalisch oder per Fax zwischen Ärzten versendet wurden. Durch die digitale Übertragung müssen Zahnärzte und deren Mitarbeiter die Briefe nicht mehr drucken und kuvertieren, wodurch insbesondere Papier und Zeit eingespart werden.

Ein-Klick-Abrechnung – digital statt postalisch

Auch bei der Abrechnung kann der eHBA zur Kostenersparnis beitragen. Durch den Ausweis können Sammelerklärungen rechtsverbindlich signiert werden. Bisher mussten diese ausgedruckt, von Hand unterschrieben und pünktlich postalisch an die KZV gesendet werden. Mittels TI und eHBA entfallen die Versandgebühren für ein Einschreiben mit Rückschein (z. B. Deutsche Post aktuell Briefporto + 4,70 €), die bisher für die Abgabe jeder Sammelerklärung aufgewendet werden mussten, um diese abzusichern. In der neuesten eHBA-Generation 2.1 ist die Ein-Klick-Abrechnung bereits Standard.

So bestellen Sie den eHBA der neuesten Generation 2.1

Für Dampsoft-Kunden ist der eHBA neben der Freischaltung des e-health Produktpakets im DS-Win und dem Konnektor-Update eine der drei Voraussetzungen zur Nutzung der Telematik-Anwendungen. Den eHBA können Zahnärzte in wenigen Schritten über die Website von SHC+CARE beantragen (bitte im Feld Partnercode „Dampsoft“ angeben). Die Kosten für den Ausweis belaufen sich auf etwa 500 € für fünf Jahre. Ein Teil der Aufwendungen (233 €) wird durch die KZBV erstattet.

SHC+CARE hat von der Gesellschaft für TI-Anwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik) die Zulassung als Anbieter des eHBA erhalten und wird sukzessive die Zulassung für jeden Gesundheitssektor und jede Landes-Leistungserbringerorganisation erreichen. In mehreren vorherigen Zulassungsverfahren hat SHC nachgewiesen, dass die eHBAs kompatibel zu allen Komponenten der TI sind und das qualifizierte Zertifikat auf dem eHBA gemäß den europäischen Richtlinien (eIDAS) umgesetzt ist.

eHBA bestellen (Partnercode: „Dampsoft")
Mehr zum e-health Telematik-Paket