Neues zum EBZ: Startklar machen und Erstattungen sichern

Das neue digitale Antragsverfahren für Heil- und Kostenpläne wird ab dem 01.01.2023 verpflichtend. Dampsoft zieht positive Bilanz und verlängert die kostenlose Testphase bis 31.03.2023. Zahnarztpraxen sollten Kostenerstattungen für das EBZ bis 31.12.2022 bei ihrer KZV beantragen. Was Sie jetzt wissen müssen, lesen Sie hier!

EBZ-Pflicht kommt

Ab 01.01.2023 wird das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) verpflichtend. Behandlungspläne dürfen nur noch in Ausnahmefällen im Papierverfahren an die Krankenkassen gesendet werden. Bis Ende 2022 müssen sich Praxen mit den entsprechenden Modulen ihrer Praxisverwaltungssoftware ausstatten.

Dampsoft zieht positive Zwischenbilanz

Als Softwarehersteller zog Dampsoft bereits im November eine positive Zwischenbilanz: Mehr als 7.000 Kunden nutzten bereits erfolgreich das EBZ. Über 50 % aller deutschlandweit digital eingereichten Pläne kamen somit aus Praxen, die mit dem DS-Win arbeiten. Die Produkterweiterung „e-health“ inkl. EBZ-Feature liefert nachweislich eine komfortable und ausgereifte Lösung für das EBZ, was für eine hohe Zufriedenheit bei Kunden, Patienten und angeschlossenen Krankenkassen gesorgt hat. Die Einführung des neuen Verfahrens wurde durch eine frühzeitige und umfangreiche Informationskampagne unterstützt.

Erstattungspauschalen bis 31.12.2022 bei der KZV beantragen!

Um Zahnarztpraxen hinsichtlich der Kosten für die Digitalisierung zu unterstützen, haben die KZBV und der Spitzenverband der GKV eine sogenannte „Anschubfinanzierung” verhandelt. Gemäß Bundesmantelvertrag – Zahnärzte (BMV-Z) wurden u. a. Erstattungspauschalen für das EBZ festgelegt. Zahnarztpraxen haben gemäß Anlage 11a des BMV-Z einen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihrer zuständigen KZV für die erforderlichen PVS-Module. Zahnarztpraxen können die Anschubfinanzierung bzw. die Kostenerstattung für EBZ bis zum 31.12.2022 bei ihrer zuständigen KZV beantragen.

Kostenfreie Nutzungsdauer für EBZ verlängert

Um allen Kunden ausreichend Zeit zu geben, die Erstattungen bei ihrer entsprechenden KZV zu beantragen, hat Dampsoft entschieden, die EBZ-Funktion weiterhin kostenfrei bis zum 31.03.2023 anzubieten. Erst ab 01.04.2023 wird für die Produkterweiterung „e-health“ eine Preisanpassung vorgenommen, die aus dem deutlich erweiterten Funktionsumfang resultiert. Neben dem EBZ wurden im Jahr 2022 die elektronische Patientenakte 2.0, das eRezept, der eArztbrief und die Komfortsignatur erfolgreich integriert.

Viele Vorteile für Praxen und Patienten gleichermaßen

Das digitale Verfahren wirkt sich positiv auf den Praxisalltag aus:

  • Sicherer und schneller Versand aus dem DS-Win an die Krankenkasse
  • Patienten sparen sich den bisher notwendigen Gang zur Post oder zur Krankenkasse
  • Schnellere Entscheidung seitens der Krankenkasse
  • Schnellere Behandlung des Patienten
  • Höhere Planungssicherheit für Praxis und Patient
  • Zeit, Geld, Nerven und – nicht zuletzt – viel Papier werden gespart

Nicht länger warten, jetzt EBZ starten!

  • Nutzen Sie unsere Informationsangebote zum EBZ (siehe unten)
  • Aktivieren Sie das EBZ-Feature im DS-Win gemäß Anleitung
  • Informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen KZV über mögliche Kostenerstattungen gem. Anlage 11a des Bundesmantelvertrags für Zahnärzte (BMV-Z)

Unsere Informationsangebote zum EBZ

 

Webinar zum EBZ

Unsere Experten zeigen, wie Sie das EBZ im DS-Win aktivieren und nutzen.

e-health-Anleitung

Lesen Sie Schritt für Schritt, wie Sie das EBZ-Feature im DS-Win nutzen.

FAQ zum EBZ

Wir beantworten kurz und bündig häufig gestellte Fragen zum neuartigen EBZ.

 

Lesen Sie auch: „Auf zum EBZ! Was Praxen jetzt wissen müssen“ und „So läuft das EBZ im Praxisalltag mit dem DS-Win“